Zuschuss

Förderung schulkultureller Aktivitäten

Förderung schulkultureller Aktivitäten für Schulen und Horte in Oberösterreich: Unterstützung von Museenbesuchen, Schäxpir-Fahrten und künstlerischen Projekten. Anträge fortlaufend möglich.

Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 3.000 €

Förderziel

Gefördert werden Schulen in Oberösterreich für künstlerische und kulturelle Aktivitäten, wie beispielsweise die Aktion \"Schule und Museum\" oder die \"Schäxpir-Fahrten\". Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Museen sowie kulturellen Veranstaltungen zu erleichtern und kulturelle Vermittlung für Kinder und Jugendliche im Klassenverband zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Buskosten (Hin- und Rückfahrt zum Museum)
  • Honorare für Künstlerinnen und Künstler sowie Vermittlerinnen und Vermittler (inkl. Fahrtspesen)
  • Materialkosten und Mieten für Equipment
  • Fahrtkosten und Eintrittsgelder für Veranstaltungen
  • Kosten für online durchgeführte Projekte

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in technische Infrastruktur
  • Projekte des regulären Unterrichts (z.B. Maturaprojekte)
  • Verpflegungs-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten
  • Honorare für Pädagoginnen und Pädagogen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild und den Fördergrundsätzen des Landes Oberösterreich
  • Antragstellung vor Projektstart
  • Durchführung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einschlägiger Berufserfahrung oder Fachausbildung
  • Pädagogische Aufbereitung der Inhalte und Anbindung an den Unterricht
  • Maximal förderbar für 15% der Klassen pro Schuljahr
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Förderformular (KGD-K/E-5)
  2. Detaillierte Projektbeschreibung mit Terminplanung
  3. Künstlerischer Lebenslauf der eingeladenen Künstlerinnen und Künstler
  4. Kostenplanung und schlüssiger Finanzierungsplan sowie ggf. Förderzusagen weiterer Geldgeber
  5. Angaben zur Anzahl der Klassen der antragstellenden Schule
  6. Darstellung des pädagogischen Ziels des Projekts

Bewertungskriterien

  • Partizipativer Ansatz
  • Pädagogische Konzepte
  • Längere Projektlaufzeit
  • Antisemitismusprävention und Gedenkkultur

Beschreibung

Schulkulturelle Aktivitäten in Oberösterreich werden mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro gefördert, um Museenbesuche, Teilnahmen an Theaterfahrten wie den „Schäxpir-Fahrten“ oder vielfältige künstlerische Projekte pädagogisch aufzubereiten und im Klassenverband durchzuführen. Antragsberechtigt sind oberösterreichische Schulen sowie schulische Betreuungseinrichtungen (Horte) ab Volksschulniveau. Die Mittel können fortlaufend beantragt werden, müssen jedoch vor Projektbeginn bewilligt sein. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kulturellen Angeboten zu erleichtern und nachhaltige Vermittlungsformate im Schulleben zu verankern.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Übereinstimmung mit dem Oberösterreichischen Kulturleitbild und den Fördergrundsätzen des Landes sowie die Durchführung durch professionelle Künstler:innen oder Vermittler:innen mit einschlägiger Ausbildung. Pro Schuljahr können Veranstaltungen für maximal 15 % der Klassen gefördert werden. Förderfähig sind unter anderem Buskosten für Hin- und Rückfahrt, Honorare (inklusive Fahrtspesen), Material- und Equipmentmieten, Eintritts- und Fahrtkosten sowie digitale Projektformate. Nicht förderfähig sind Investitionen in technische Infrastruktur, reguläre Unterrichtsprojekte, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Pädagog:innenhonorare. Besondere Berücksichtigung finden partizipative Konzepte, längere Projektlaufzeiten sowie Projekte zur Antisemitismusprävention und Gedenkkultur. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Förderformular (KGD-K/E-5), eine detaillierte Projektbeschreibung, künstlerische Lebensläufe, eine Kostenplanung mit Finanzierungsnachweis, Angaben zu Klassenanzahl und pädagogischem Ziel beizulegen.

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