Zuschuss

Förderung sonstiger wahlwerbender Parteien

Politische Parteien in Salzburg, die bei einer Landtagswahl wahlwerbend angetreten sind, aber kein Mandat erringen und mindestens 1 % der Stimmen erreichen, erhalten einen gedeckelten Beitrag zu ihren Wahlwerbungskosten (Auszahlungssummen in 100.000 € pro Jahr). Anträge jederzeit möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr

Förderziel

Unterstützung und Teilfinanzierung der Wahlwerbungskosten von politischen Parteien in Salzburg, die bei einer Landtagswahl wahlwerbend angetreten sind, kein Mandat erzielt, aber mindestens 1 % der abgegebenen Stimmen erreicht haben.

Förderfähige Ausgaben

  • Wahlwerbungskosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wahlwerbung bei einer Salzburger Landtagswahl
  • Mindestens 1 % der abgegebenen Wählerstimmen im Land Salzburg erreicht

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Wahlwerbungskosten

Beschreibung

Die Förderung sonstiger wahlwerbender Parteien in Salzburg unterstützt politisches Engagement jenseits etablierter Mandatsträger:innen und stärkt so den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Politische Parteien oder Interessensverbände, die bei einer Salzburger Landtagswahl wahlwerbend angetreten sind, jedoch kein Mandat errungen haben und mindestens 1 % der abgegebenen Stimmen erreicht haben, können einen gedeckelten Zuschuss zu ihren Wahlwerbungskosten beantragen. Mit einer jährlichen Fördersumme von bis zu 100.000 € leistet das Landesprogramm einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt politischer Meinungen und fördert die Chancengleichheit im Wahlkampf.

Als direkte, fortlaufend abrufbare Unterstützung deckt der Zuschuss ausschließlich Ausgaben für Wahlwerbung ab. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der angefallenen Kosten. Anträge können jederzeit bei der zuständigen Abwicklungsstelle der Salzburger Landesregierung eingereicht werden, wobei die Auszahlung einmalig erfolgt. Die regelmäßige Aktualisierung der tatsächlichen Auszahlungsbeträge gewährleistet Transparenz über Rückforderungen und Quartalsverzögerungen. Durch die Teilfinanzierung der Werbekosten erhalten neue und kleinere politische Gruppierungen die Möglichkeit, ihre politische Botschaft einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und aktiv zur demokratischen Willensbildung beizutragen.

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