Förderung sozialer Beratungsstellen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert soziale Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz durch Zuschüsse zu laufenden Fachpersonalkosten. Förderfähig sind u.a. integrierte Erziehungs- und Familienberatung, Suchtberatung und Schuldner-/Insolvenzberatung. Anträge sind bis zum 01.04. eines jeden Förderjahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen durch anteilige Finanzierung der Fachpersonalkosten für Angebote wie Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Suchtberatung und Schuldner- sowie Verbraucherinsolvenzberatung. Ziel ist es, eine flächendeckende, regionale Versorgung durch qualifiziertes Personal sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Reisekosten
- Infrastrukturausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Nachgewiesener regionaler Bedarf durch Jugend- oder Sozialhilfeträger
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Zuwendungsantrag
- Konzept der Beratungsstelle
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- Personalnachweise (Qualifikation, Beschäftigungsumfang)
- Nachweis kommunaler Zuschüsse
Bewertungskriterien
- Abgestimmte Konzeption
- Gesicherte Gesamtfinanzierung
- Qualifizierte Fachkräfte
- Personelle Mindestbesetzung
- Nachgewiesener regionaler Bedarf
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt öffentlichen Träger:innen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, anerkannten Träger:innen der freien Jugendhilfe sowie kommunalen Gebietskörperschaften eine **anteilige Finanzierung** ihrer laufenden Fachpersonalkosten in sozialen Beratungsstellen. Gefördert werden Angebote wie integrierte Erziehungs- und Familienberatung (EFB), Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung sowie Suchtberatung. Mit einer **Förderquote** von 25 % bis 32 % der reinen Personalkosten will die Landesregierung eine flächendeckende Versorgung sicherstellen und Ratsuchenden einen kostenlosen, vertraulichen Beratungszugang ermöglichen. Die Unterstützung richtet sich vor allem an Fachkräfte aus Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und verwandten Disziplinen, die in flexiblen Sprechzeiten, telefonisch und digital erreichbar, unentgeltliche Hilfe anbieten.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein nachgewiesener regionaler Bedarf durch Jugend- oder Sozialhilfeträger sowie eine abgestimmte Konzeption mit gesicherter Gesamtfinanzierung. Eine **personelle Mindestbesetzung** ist zu gewährleisten: drei Fachkraftstellen für integrierte EFB und jeweils zwei Fachkraftstellen in den weiteren Beratungsfeldern. Weitere Förderkriterien umfassen den Nachweis qualifizierter Fachkräfte und angemessener kommunaler Zuschüsse. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten, während Sach-, Reise- und Infrastrukturausgaben ausgeschlossen sind. **Benötigte Unterlagen** sind ein ausgefüllter Zuwendungsantrag, das Konzept der Beratungsstelle, Nachweise über Gesamtfinanzierung und kommunale Förderung sowie Personalqualifikations- und Beschäftigungsnachweise. Anträge sind bis zum 01.04. eines jeden Förderjahres beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung einzureichen. Die transparente Vergabe und nachvollziehbare Dokumentation der Fördermittel sichern eine wirkungsvolle Stärkung sozialer Beratungsstrukturen in Rheinland-Pfalz.
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