Förderung Sportmedizinische Grunduntersuchung
Gutscheinförderung in Höhe von 70 € für eine standardisierte sportmedizinische Grunduntersuchung bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle für Athletinnen und Athleten des NÖ Nachwuchssports; Gutscheine sind bis 31.12. jedes Jahres gültig; Antragstellung bei der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für eine standardisierte sportmedizinische Grunduntersuchung bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle. Ziel ist die Sicherstellung der Wettkampftauglichkeit niederösterreichischer Leistungssportlerinnen und Leistungssportler im Nachwuchsbereich sowie die Minimierung gesundheitlicher Risiken im Leistungssport.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für standardisierte sportmedizinische Grunduntersuchung bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem NÖ Nachwuchskader oder Nachwuchsstützpunkt und Benennung durch NÖ Nachwuchskompetenzzentrum, NÖ Fußballakademien oder NÖ Sportfachverbände
- Schriftlicher Antrag mittels Antragsformular und elektronischer Beilage \"Sportmedizinische Grunduntersuchung\"
- Maximal ein Gutschein pro Athlet und Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Beilage „Sportmedizinische Grunduntersuchung“ (elektronisch)
Beschreibung
In Niederösterreich unterstützt die Förderung Sportmedizinische Grunduntersuchung die Gesundheit und Wettkampftauglichkeit junger Sportler:innen im Leistungsnachwuchs. Über einen Gutschein in Höhe von 70 € werden die Kosten für eine standardisierte sportmedizinische Grunduntersuchung bei einer akkreditierten Untersuchungsstelle anteilig gedeckt. Ziel ist die Minimierung gesundheitlicher Risiken und die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit von Athlet:innen, die vom NÖ Nachwuchskompetenzzentrum, von NÖ Fußballakademien oder von NÖ Sportfachverbänden als Mitglieder von Nachwuchskadern bzw. Nachwuchsstützpunkten schriftlich nominiert wurden. Die Gutscheinabwicklung erfolgt unbürokratisch und ermöglicht es Leistungssportler:innen, ihre Gesundheit professionell überprüfen zu lassen und so langfristig in den Wettkampfbetrieb einzusteigen.
Die Gutscheine sind jeweils bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres gültig und können einmal pro Athlet:in und Jahr eingelöst werden. Für die Antragstellung bei der NÖ Landesregierung, Abteilung Sport, sind das ausgefüllte Antragsformular sowie die elektronische Beilage „Sportmedizinische Grunduntersuchung“ erforderlich. Seit 01. Jänner 2017 besteht eine unbefristete Fördermöglichkeit, die Privatpersonen im NÖ Nachwuchsleistungssport offensteht. Durch diese Initiative wird langfristig eine solide medizinische Basis geschaffen, um jungen Talenten den sicheren Weg zwischen Trainingsalltag und Spitzenleistung zu ebnen.