Förderung staatlich anerkannter Umweltstationen
Der Freistaat Bayern unterstützt staatlich anerkannte Umweltstationen bei der Bildungsarbeit im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) mit Zuschüssen bis zu 30.000 € pro Station. Anträge sind jährlich bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist die Förderung der Bildungsarbeit der staatlich anerkannten Umweltstationen im Sinne einer hochwertigen Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB), die ohne Zuwendungen nicht oder nicht in hinreichendem Umfang angeboten werden könnte.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitung der Bildungsangebote
- Durchführung von Bildungsangeboten
- Evaluation der Bildungsangebote
- Organisations- und Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern und Träger einer staatlich anerkannten Umweltstation
- Nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- Bildungsangebote müssen am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgerichtet sein
- Staatliche Anerkennung der Umweltstation (Kontinuität, pädagogisches Konzept, themenbreites Angebot, barrierefreier Zugang)
- Keine Förderung von Einrichtungen ideologisch geprägter Institutionen wie der Scientology-Organisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (FöR-UmwSt)
- Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage 1)
- Arbeitsprogramm (Anlage 2)
- Verwendungsbestätigung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern fördert staatlich anerkannte Umweltstationen mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 30.000 € pro Einrichtung. Die Mittel sollen die außerschulische Bildungsarbeit im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (BNE/UB) unterstützen, die ohne öffentliche Zuwendungen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang realisiert werden könnte. Förderberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern – beispielsweise Kommunen, kirchliche Träger oder gemeinnützige Organisationen –, die ein umfassendes pädagogisches Konzept vorweisen und ein kontinuierliches, öffentlich zugängliches Programm anbieten. Anträge können jeweils bis zum 1. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr gestellt werden.
Gefördert werden nichtwirtschaftliche Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Bildungsveranstaltungen sowie notwendige Organisations- und Verwaltungskosten. Voraussetzung ist die Ausrichtung am Leitbild der BNE, breite Themenvielfalt und ein möglichst barrierefreier Zugang zu allen Angeboten. Ausschlusskriterien umfassen ideologisch geprägte Institutionen wie Scientology oder vergleichbare Organisationen. Zur Antragstellung sind das offizielle Formular (FöR-UmwSt), ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, das Jahres-Arbeitsprogramm und eine Verwendungsbestätigung einzureichen. Mit diesem Programm erhalten Umweltstationen planbare Ressourcen, um nachhaltige Kompetenzen zu stärken und Teilnehmende auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Transformation zu begleiten.