Zuschuss

Förderung Strukturverbesserung Ländlicher Raum

Mit dem ELR fördert Baden-Württemberg die integrierte Strukturentwicklung ländlich geprägter Gemeinden durch Unterstützung bei Gebäudesanierung und -umnutzung, Sicherung der Grundversorgung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung gemeinschaftlicher Einrichtungen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung Unternehmensfinanzierung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat zum Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und lebendige Ortskerne zu fördern. Es unterstützt Maßnahmen zur Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, sichert die Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen und fördert gemeinschaftliche Aktivitäten wie Dorfgemeinschaftshäuser.

Förderfähige Ausgaben

  • Gebäudesanierung
  • Gebäudeumnutzung
  • Grundversorgungsmaßnahmen
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Bau und Erhalt gemeinschaftlicher Einrichtungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anträge sind nur über die Städte und Gemeinden als Projektträger möglich
  • Einzelprojekte müssen in eine kommunale Entwicklungsplanung eingeordnet sein

Beschreibung

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie private Antragsteller:innen bei der nachhaltigen Stärkung ländlicher Gemeinden. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung zielt es auf die integrierte Strukturentwicklung ab und fördert insbesondere die Sanierung sowie Umnutzung von Bestandsgebäuden im Ortskern. Zudem werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Errichtung beziehungsweise Erhaltung gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser bezuschusst. Mit dem ELR sollen lebendige Ortskerne entstehen, die regiona­le Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und attraktive Rahmenbedingungen für alle Bürger:innen geschaffen werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen, juristische Personen, Personengemeinschaften, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Projekte über die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung einreichen. Voraussetzung ist, dass Einzelprojekte in eine kommunale Entwicklungsplanung integriert werden und von der zuständigen Gemeinde als Projektträger getragen werden. Förderfähig sind Investitionen in Gebäudesanierung und -umnutzung, Grundversorgungsmaßnahmen, Arbeitsplatzschaffung sowie Bau und Erhalt gemeinschaftlicher Infrastruktur. Die Bearbeitung erfolgt durch die Regierungspräsidien, die Bewilligung und Abrechnung durch die L-Bank. Durch die flexible Förderstruktur und breite Themenabdeckung leistet das Programm einen bedeutenden Beitrag zur lebendigen Gestaltung und Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums in Baden-Württemberg.

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