Zuschuss

Förderung Synergien für den Landtourismus schaffen

Förderung zur Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Nahrungsmittelkette und Landtourismus in Brandenburg. Digitale Antragstellung jederzeit möglich über das IAP-System.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: 70% - 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Mit dieser Förderung soll durch die Zusammenarbeit der Akteure unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (vertikal/horizontal) aus der Landwirtschaft, aus der Nahrungsmittelproduktion und aus dem Landtourismus eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Gebiete erreicht werden. Entwicklungspotenziale im ländlichen Tourismus sollen weiter ausgeschöpft werden durch höhere Inwertsetzung regionaler Produkte, Stärkung der Direktvermarktung, landwirtschaftlich/kulinarisch orientierte Veranstaltungen und kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten der Vernetzung und Vermarktung
  • Gemeinkosten-Pauschale

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Ausgaben der beteiligten Unternehmen
  • Ausgaben, die einzelne Unternehmen direkt begünstigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Konzepts zur Zusammenarbeit verschiedener Akteure der Land-, Ernährungswirtschaft und des Landtourismus
  • Teilnehmende Unternehmen müssen Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Agrarfreistellungsverordnung sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Konzept zur Zusammenarbeit
  2. Finanzierungsplan / Kostenplan
  3. Antragstellung über Internetantragstellung Projektförderung (IAP)
  4. Projektauswahlkriterien (PAK)
  5. Merkblatt „Zusammenarbeit zur Vermarktung landtouristischer Angebote“
  6. Merkblatt zur Ermittlung der Personalkosten und Gemeinkosten
  7. Merkblatt KMU-Definition der EU
  8. Formular zur monatlichen Erklärung Personalkosten
  9. Formular Stundennachweis Personalkosten
  10. Formular Erklärung Unternehmensklassen
  11. Formular Erklärung „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Bewertungskriterien

  • Kulinarische Profilierung des Landes Brandenburg
  • Verbesserung der Digitalisierung im ländlichen Tourismus
  • Unterstützung des ökologischen Wandels im ländlichen Tourismus
  • Zusammenarbeit von Nahrungsmittelkette und Landtourismus
  • Erreichung neuer Verbrauchergruppen (Kinder, junge Erwachsene)
  • Erreichung von Quellmärkten außerhalb Berlin/BB
  • Anzahl zu erreichender Verbraucher/Besucher

Beschreibung

Das Programm des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg fördert die Kooperation von überregional tätigen Interessenverbänden und Vereinen, die landwirtschaftliche Betriebe, Akteur:innen der Nahrungsmittelkette und Initiativen im Landtourismus zusammenbringen. Ziel ist eine ausgewogene räumliche Entwicklung ländlicher Regionen durch vertikale und horizontale Vernetzung. Gefördert werden neue Projektvorhaben, welche die Direktvermarktung stärken, regionale Produkte kulinarisch profilieren und landwirtschaftlich-kulinarisch orientierte Veranstaltungen realisieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Digitalisierung touristischer Angebote, der Erschließung neuer Zielgruppen wie Kindern und jungen Erwachsenen sowie der Erweiterung von Quellmärkten außerhalb Berlins und Brandenburgs. Die Förderung trägt zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten bei und setzt Impulse für nachhaltigen, ökologisch verträglichen Landtourismus.

Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von Zuschüssen mit Finanzierungsanteilen zwischen 70 % und 90 %. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate, und Ausgaben für Personalkosten, Vernetzungs- und Vermarktungssachkosten sowie eine pauschale Abgeltung von Gemeinkosten sind zulässig. Voraussetzung ist ein Konzept zur Zusammenarbeit verschiedener Akteur:innen, das im Internetantragssystem IAP eingereicht wird. Kontinuierliche Antragstellung ist möglich, sofern alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Auswahl erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie kulinarischer Profilierung, Digitalisierungsgrad, Besucherzahlen und Reichweite. Geförderte Projekte werden nach Stichtagen öffentlich bekannt gemacht und tragen zur touristischen Profilierung Brandenburgs bei.

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