Förderung über das Berliner Spendenparlament
Das Berliner Spendenparlament ermöglicht Berliner gemeinnützigen sozialen Einrichtungen, Projekten und Initiativen im Kinder- und Jugendbereich die Bewerbung um finanzielle Mittel. Über eingereichte Anträge wird in halbjährlichen Parlamentssitzungen demokratisch entschieden. Gefördert werden vorwiegend Kleinprojekte, Personal- und feste Kosten sowie Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Projekten im Kinder- und Jugendbereich in Berlin mit den Schwerpunkten Bildung, sozialer Kompetenz, Kultur und kreativer Freizeitgestaltung sowie Integration und tollem Miteinander verschiedener Kulturen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten für Kleinprojekte
- Materialkosten
- Programmkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und feste Kosten
- Einzelpersonen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Berlin
- Gemeinnützige soziale Einrichtung/Initiative
- Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich
- Kleinprojektcharakter
- Personal- und feste Kosten ausgeschlossen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Beitrittserklärung
Bewertungskriterien
- Demokratische Entscheidung durch Parlament
- Bezug zum Kinder- und Jugendbereich
- Kleinprojektcharakter
Beschreibung
Das Berliner Spendenparlament, eine Initiative der Stiftung dragondreams, richtet sich an gemeinnützige soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Berlin. Im Fokus stehen Kleinprojekte im Kinder- und Jugendbereich, die Bildung, soziale Kompetenz, Kultur, kreative Freizeitgestaltung sowie Integration fördern. In halbjährlichen Parlamentssitzungen – jeweils im 2. und 4. Quartal – entscheiden die Parlamentarier:innen auf Basis demokratischer Abstimmungen über die Vergabe von Zuschüssen aus den eingeworbenen Spendenbeiträgen. Personal- und feste Kosten sowie Einzelpersonen sind dabei ausgeschlossen; gefördert werden ausschließlich Sach-, Material- und Programmkosten für Maßnahmen von bis zu 1.200 € pro Antrag.
Förderberechtigt sind Berliner Initiativen und Projekte mit klar umschriebenem Kleinprojektcharakter im Kinder- und Jugendbereich. Zuwendungsvoraussetzungen umfassen die Gemeinnützigkeit, den Nachweis des Projektbezugs sowie den Ausschluss individueller Förderempfänger:innen. Interessierte Organisationen reichen einen förmlich ausgefüllten Förderantrag und eine Beitrittserklärung ein und können Anträge jederzeit einreichen. Die demokratische Entscheidung durch die Parlamentarier:innen gewährleistet Transparenz und Mitbestimmung bei der Mittelvergabe. Zahlreiche bisher geförderte Vorhaben – von Schulbibliotheken über Lernwerkstätten bis zu Integrationsworkshops – verdeutlichen die Vielfalt der unterstützten Projekte. Das Berliner Spendenparlament bietet damit eine unkomplizierte Möglichkeit, soziale und kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche in Berlin nachhaltig zu stärken.
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