Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Zuschüsse für die Modernisierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Niedersachsen zu Kompetenzzentren. Förderquote bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: bis zu 20%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Das Programm fördert Investitionsvorhaben zur Modernisierung bzw. Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS), die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren sowie die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten für die berufliche Aus- und Fortbildung. Zusätzlich können Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit dem Auf- und Ausbau von Kompetenzzentren oder Leitprojekten gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung von Werkstatträumen und Unterrichtsräumen
  • Personal- und Sachausgaben für Aufbau und Ausbau von Kompetenzzentren sowie Leitprojekte
  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz
  • Sachausgaben des allgemeinen Geschäftsbedarfs (pauschal bis 10% der Personalausgaben)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Bauunterhaltung und Instandsetzungen
  • Verwaltungskosten (außer Projektsteuerung)
  • Finanzierungskosten
  • Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten
  • Umzugskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
  • Sitz der Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Mindestens 50 % der Kapazität für ergänzende überbetriebliche Berufsbildung
  • Nachweis der wirtschaftlich angemessenen Auslastung, Eignung und Ausrichtung am betrieblichen Bedarf
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  2. Ausführliche Maßnahmenkonzeption unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie
  3. Erläuterungen zur Kalkulation als Anlage zum Ausgaben- und Finanzierungsplan
  4. Gutachten zur wirtschaftlich angemessenen Auslastung der Bildungsstätte
  5. Nachweis der Eignung des Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner
  6. Nachweis der Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und am Arbeitsmarkt
  7. Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben
  8. Bestätigung zur Übernahme des Eigenanteils und Sicherung der Gesamtfinanzierung
  9. Bestätigung der Einhaltung des allgemeinen Diskriminierungsverbots und Barrierefreiheit
  10. Nachweise zum zukünftigen Fachkräftebedarf und zu zukunftsweisenden Aufgabenfeldern
  11. Nachweise zu Managementsystemen sowie Vernetzungs- und Kooperationsstrategien
  12. Nachweise zur Entwicklung und Durchführung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten
  13. Nachweis zum Wirkungsgrad der Maßnahme

Beschreibung

Förderzweck und Umfang
Das Programm unterstützt Investitionsvorhaben zur Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Niedersachsen und fördert deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Gefördert werden Projekte zur Ausstattung und Umgestaltung von Werkstatt- und Unterrichtsräumen, Entwicklung von Leitprojekten sowie Qualifizierungskonzepten. Zusätzlich können Personal- und Sachausgaben für den Auf- und Ausbau von Kompetenzzentren oder Leitprojekten bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Anträge können fortlaufend bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden.

Berechtigte, Voraussetzungen und förderfähige Ausgaben
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die überbetriebliche Berufsbildungsstätten in Niedersachsen betreiben. Mindestens 50 % der Kapazitäten müssen für ergänzende überbetriebliche Berufsausbildung eingesetzt sein. Nachweislich erforderliche Voraussetzungen sind eine wirtschaftlich angemessene Auslastung, Ausrichtung am betrieblichen Bedarf und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Förderfähig sind Investitionskosten für Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung, Personalkosten und Sachausgaben für den Kompetenzzentrumsausbau, Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz sowie pauschal bis 10 % der Personalausgaben für allgemeinen Geschäftsbedarf. Nicht bezuschusst werden Kosten der Bauunterhaltung und Instandsetzung, Finanzierungskosten, laufende Betriebskosten, Verbrauchsmittel, Verwaltungsausgaben (außer Projektsteuerung) und Umzugskosten. Für den Antrag sind u. a. eine detaillierte Maßnahmenkonzeption, Erläuterungen zur Kalkulation, Gutachten zur Auslastung, Nachweise zur Eignung, zum Fachkräftebedarf und zur Barrierefreiheit einzureichen.

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