Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen, Bgld ChG
Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in teilstationären Einrichtungen im Burgenland nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz. Taschengeld in Höhe von 11 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Antrag ab 01.10.2024, unbegrenzte Frist.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist, volljährigen Menschen mit Behinderungen, deren behinderungsbedingte Voraussetzungen für andere Leistungen vorübergehend nicht gegeben sind, eine Beschäftigungs- und Betreuungsmöglichkeit in teilstationären Einrichtungen zu bieten und damit ihre Teilhabe und Selbstständigkeit im Burgenland zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Taschengeld in Höhe von 11 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Volljährigkeit und Behinderung nach Bgld. ChG
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder mindestens 5 Jahre dauerhaft niedergelassene Fremde
- pflegefachliches oder psychologisches Gutachten eines Amtssachverständigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
- aktueller Pflegegeldbescheid
- klinisch-psychologisches Gutachten oder fachärztlicher Befund
- Unterhaltsvereinbarung
- Scheidungsvergleich/-urteil
- Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice
- Nachweise über Vertretung (Vorsorgevollmacht o. Ä.)
Beschreibung
Die Maßnahme bietet volljährigen Menschen mit Behinderungen im Burgenland, deren behinderungsbedingte Voraussetzungen für andere Leistungen nach §§ 14 und 21 Bgld. ChG vorübergehend nicht gegeben sind, eine Beschäftigungs- und Betreuungsmöglichkeit in teilstationären Einrichtungen. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstständigkeit zu stärken, indem eine geeignete Struktur für Beschäftigung und fachliche Betreuung bereitgestellt wird. Teilnehmende erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 11 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende, das pro Kalendermonat je nach Anwesenheit aliquot ausbezahlt wird. Der Beginn der Leistung orientiert sich am ersten bzw. letzten Tag des Aufenthalts in der Einrichtung; längere Abwesenheiten von mehr als vier Wochen führen zur vorübergehenden Einstellung der Auszahlung.
Die Förderung richtet sich an volljährige Personen mit anerkannter Behinderung nach dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz, die ihren Hauptwohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt im Burgenland nachweisen und österreichische Staatsbürger:innen, Asylberechtigte oder mindestens fünf Jahre dauerhaft Niedergelassene sind. Voraussetzung ist ein aktuelles pflegefachliches oder psychologisches Gutachten eines Amtssachverständigen. Anträge können ab dem 01.10.2024 unbefristet bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten eingereicht werden. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben für das Taschengeld. Für die Antragstellung sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, der aktuelle Pflegegeldbescheid, ein klinisch-psychologisches Gutachten oder fachärztlicher Befund, Unterhaltsvereinbarung, Scheidungsvergleich sowie ein Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice und Nachweise über eine allfällige Vertretung vorzulegen. Diese Unterstützung trägt dazu bei, Menschen mit Behinderungen eine verlässliche Beschäftigungsperspektive in teilstationären Einrichtungen zu bieten und ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.