Zuschuss

Förderung/Unterstützung durch die Geest-FUS-Stiftung

Die Geest-FUS-Stiftung bietet ergänzende Unterstützung für bedürftige Personen im Amt Arensharde und den angrenzenden Ämtern, wenn Ansprüche aus Sozialleistungen ausgeschöpft sind. Die Hilfe erfolgt in Form von Bargeldleistungen, Übernahme von Verbindlichkeiten oder Sachleistungen.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Gesundheit Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Ergänzende Unterstützung hilfesuchender Personen im Amt Arensharde sowie den Ämtern Eggebek, Haddeby, Kropp-Stapelholm, Nordsee-Treene, Oeversee, Südangeln und Viöl, wenn staatliche Sozialleistungen nicht ausreichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bargeldleistungen
  • Übernahme von Verbindlichkeiten
  • Sachleistungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag
  • Wohnsitz im Amt Arensharde oder in einem angrenzenden Amt
  • Ausschöpfung aller Leistungen aus Sozialhilfeträgern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Sozialhilfebescheid oder Nachweis über ausgeschöpfte Sozialleistungen
  3. Einkommensnachweise

Bewertungskriterien

  • Einzelfallprüfung durch den Stiftungsrat nach internen Richtlinien

Beschreibung

Die Geest-FUS-Stiftung unterstützt hilfesuchende Menschen im Amt Arensharde sowie den angrenzenden Ämtern Eggebek, Haddeby, Kropp-Stapelholm, Nordsee-Treene, Oeversee, Südangeln und Viöl. Als gemeinnützige Stiftung ergänzt sie staatliche Sozialleistungen, wenn diese nicht ausreichen. Gefördert werden bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene, darunter Bürger:innen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung sowie ältere Mitbürger:innen. Im Zentrum steht dabei die schnelle und unbürokratische Hilfe, die direkt vor Ort wirkt und Lebenssituationen nachhaltig verbessert.

Die Zuwendung erfolgt in Form von Bargeldleistungen, der Übernahme von Verbindlichkeiten oder als Sachleistungen. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Nachweisen über den Wohnsitz im Stiftungsgebiet, den Ausschluss aller möglichen Sozialhilfeträgerleistungen und aktuellen Einkommensbescheiden bildet die Grundlage. Über die individuelle Unterstützung entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach internen Richtlinien. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, bleibt die Förderung flexibel und reagiert auf akute Bedarfe in den Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Migration und Weiterbildung. So trägt die Geest-FUS-Stiftung dazu bei, konkrete Lebenssituationen zu stabilisieren und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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