Förderung/Unterstützung durch die LEG NRW Mieter-Stiftung
Die LEG NRW Mieter-Stiftung unterstützt bedürftige Mieterinnen und Mieter der LEG in Nordrhein-Westfalen durch Geld- und Sachleistungen sowie integrative und interkulturelle Projekte. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung hilfsbedürftiger Mieterinnen und Mieter der LEG-Gruppe in finanziellen Notlagen oder aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen durch einmalige Zuschüsse, Darlehen oder Sachmittel; Förderung integrativer und interkultureller Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte in den Wohnquartieren der LEG-Gesellschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Einmalige Geldzuschüsse bis 1.000 € pro Jahr für bedürftige Mieter
- Sachmittel
- Persönliche Hilfeleistungen (Pflege- und Betreuungsleistungen)
- Zuschüsse für integrative oder interkulturelle Veranstaltungen/Projekte bis 10.000 € pro Jahr
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mietervertrag mit einer LEG-Gesellschaft in NRW
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Einkommensnachweise (z. B. Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis)
- Kopie gültigen, nicht gekündigten Mietvertrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unterstützungsantrag (Formular)
- Einkommensnachweise in Kopie
- Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bescheinigungen
- Kopie des gültigen Mietvertrags
- Projektbeschreibung und Kostenplan (bei Veranstaltungs-/Projektförderung)
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der finanziellen Notlage
- Schwerpunkt auf Integrations- und interkultureller Wirkung (bei Projekte)
- Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
Beschreibung
Die LEG NRW Mieter-Stiftung fördert bedürftige Mieter:innen der LEG-Gruppe in Nordrhein-Westfalen mit einmaligen Zuschüssen von bis zu 1 000 € pro Jahr sowie Sachmitteln und persönlichen Hilfeleistungen wie Pflege- und Betreuungsleistungen. Zudem werden integrative und interkulturelle Maßnahmen in den Wohnquartieren unterstützt: Veranstaltungen, Projekte der Völkerverständigung, Quartiers- und Gemeinwesenarbeit oder Freiraumgestaltungen können mit bis zu 10 000 € pro Maßnahme gefördert werden. Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Initiativen, Selbsthilfe- und karitative Einrichtungen, die in ihren Quartieren nachhaltige Angebote zur Stärkung von Zusammenhalt, kultureller Toleranz und integration fördern.
Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden auf Basis der Dringlichkeit der Notlage sowie der Nachvollziehbarkeit der Unterlagen geprüft. Voraussetzung ist ein gültiger, nicht gekündigter Mietvertrag mit einer LEG-Gesellschaft in NRW, ein vollständig ausgefüllter Antrag samt Einkommensnachweisen (z. B. Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis) und eine Projektbeschreibung mit Kostenplan bei Veranstaltungsförderung. Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt 12 Monate, Wiederholungsanträge sind möglich. Für eine sichere Mittelverwendung ist nach Bewilligung ein Verwendungsnachweis vorzulegen; bei Projekten wird zudem auf öffentliche Nennung der Unterstützung hingewiesen. Die Stiftung übernimmt eine kontinuierliche Begleitung der Umsetzung und leistet so einen Beitrag zu sozialer Teilhabe und interkulturellem Austausch vor Ort.
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