Förderung von Abfertigungsansprüchen für Beschäftigte in vom AMS finanzierten Ausbildungszentren
Beihilfe zur Abgeltung der Kosten für Abfertigungszahlungen für Beschäftigte in vom AMS finanzierten Ausbildungseinrichtungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung zur Abgeltung der Kosten für Abfertigungszahlungen für Beschäftigte in AMS-finanzierten Ausbildungseinrichtungen, insbesondere für Ansprüche, die vor dem 31.12.2001 erworben wurden, um Rücklagenbildung der Träger sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Abfertigungszahlungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abgeltung der Kosten von Abfertigungszahlungen für Ansprüche, die vor dem 31.12.2001 erworben wurden
- Beschäftigte ganz oder teilweise in vom AMS finanzierten Maßnahmen tätig
Beschreibung
Die Förderung zur Abgeltung von Abfertigungsansprüchen unterstützt Beschäftigte in Ausbildungseinrichtungen, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert werden. Bundesweit können öffentliche und gemeinnützige Träger:innen Zuschüsse beantragen, um die Kosten für Abfertigungszahlungen zu decken. Im Fokus stehen insbesondere jene Ansprüche, die vor dem 31. Dezember 2001 erworben wurden. Ziel ist es, eine verlässliche Rücklagenbildung der Träger:innen sicherzustellen und finanzielle Belastungen aus Abfertigungszahlungen zu minimieren. Als direkte Förderart in den Bereichen Arbeit und Soziales trägt diese Maßnahme zur Stabilisierung der Personalkostenkalkulation der beteiligten Einrichtungen bei.
Die Förderungen werden bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Volumens vergeben; eine Antragstellung ist fortlaufend möglich. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen, die Beschäftigte ganz oder teilweise in AMS-geförderten Ausbildungsmaßnahmen einsetzen. Förderfähig sind ausschließlich die tatsächlich geleisteten Abfertigungszahlungen. Durch die Gewährung der Beihilfe soll die Erwerbsbeteiligung gestärkt und Arbeitslosigkeit nachhaltig gesenkt werden. Diese Maßnahme basiert auf dem Arbeitsmarktservicegesetz (BGBl. Nr. 313/1994 idgF) und ist ein fester Bestandteil der österreichischen Arbeitsmarktpolitik. Träger:innen profitieren von einer unkomplizierten Antragstellung und erhalten Planungssicherheit bei der Personalbudgetierung in Ausbildungszentren.
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