Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)
Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Landwirtinnen und Landwirte mit EU- und Bundesmitteln bei flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen im Ökolandbau, Blühstreifen, extensiver Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Baumschnitt und freiwillige Naturschutzleistungen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Flächen müssen im Fördergebiet Sachsen-Anhalt liegen
- Keine anderweitigen rechtlich vorgeschriebenen Förderverpflichtungen
- Besondere Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche beachten
Beschreibung
Das Programm zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt richtet sich an Landwirt:innen sowie an Unternehmen, die landwirtschaftlich genutzte Flächen im Bundesland bewirtschaften. Aufbauend auf EU- und Bundesmitteln unterstützt diese Initiative flächenbezogene Maßnahmen, die eine nachhaltige Landwirtschaft fördern. Neben Investitionen in den ökologischen Landbau – durch Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren – umfasst das Förderprogramm auch die Einrichtung und Pflege von Blühstreifen und -flächen. Weitere Förderbereiche umfassen die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, den spezialisierten Baumschnitt bei extensiven Obstbeständen sowie freiwillige Naturschutzleistungen. Mit einer klaren regionalen Ausrichtung auf Sachsen-Anhalt werden so sowohl Umwelt- als auch Klimaschutzaspekte in der Agrarwirtschaft berücksichtigt.
Das Angebot richtet sich an Landwirt:innen und deren Zusammenschlüsse, die unter Beachtung der Fördervoraussetzungen in das Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt fallen. Antragsberechtigt sind dabei auch Unternehmen, sofern die Voraussetzungen – wie die ausschließliche Bewirtschaftung der förderfähigen Flächen im definierten Gebiet und das Fehlen anderweitiger rechtlich vorgeschriebener Förderverpflichtungen – erfüllt sind. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe je nach Bezugsgröße und Maßnahme variiert. Beispielsweise werden im ökologischen Landbau Zuschüsse pro Hektar Acker-, Grünland-, Gemüsebau oder Dauerkulturen gezahlt, während beim Anlegen von Blühstreifen oder bei der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland subventionierte Beträge je Hektar zur Verfügung stehen. Die Förderdauer beträgt grundsätzlich 60 Monate, wobei die Einreichung der Anträge stets vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums erfolgen muss.
Die Förderung unterstreicht den Anspruch des Landes Sachsen-Anhalt, eine nachhaltige und umweltbewusste Agrarwirtschaft zu fördern. Durch die Kombination von ökologischen Maßnahmen und klimafreundlichen Ansätzen trägt sie aktiv zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Weiterentwicklung der ländlichen Räume bei. Interessierte Landwirt:innen und Unternehmen erhalten so finanzielle Unterstützung, um innovative und umweltverträgliche Maßnahmen umzusetzen. Die detaillierten Förderbedingungen, einschließlich der spezifischen Voraussetzungen für einzelne Maßnahmen, sollen sicherstellen, dass die Zuschüsse effizient eingesetzt werden und nachhaltige Effekte in der regionalen Landwirtschaft erzielen. Dieses Förderprogramm bietet eine zukunftsweisende finanzielle Instrumentierung, die gleichermaßen den wirtschaftlichen Interessen der Betriebe wie den ökologischen Erfordernissen gerecht wird.