Förderung von allgemein familienpolitisch relevanten Projekten
Förderung von gemeinnützigen privaten Rechtsträgern in Österreich für allgemeine familienpolitisch relevante Projekte und psychologische/therapeutische Kinderbetreuung in Frauenhäusern/Frauennotwohnungen. Jahresförderungen: Anträge bis 31.12. des Vorjahres; Projektförderungen im laufenden Budgetjahr: Anträge bis 30.09. möglich. Laufend seit 01.01.2012.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen privaten Rechtsträgern, die allgemein familienpolitisch relevante Projekte zum jeweiligen Ressortschwerpunkt durchführen oder psychologische/therapeutische Kinderbetreuung in Frauenhäusern/Frauennotwohnungen anbieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Familienpolitisch relevante Projekte
- Österreichweite Bedeutung oder innovative Pilotprojekte
- Psychologische/therapeutische Kinderbetreuung in Frauenhäusern/Frauennotwohnungen
Beschreibung
Förderziel und -umfang
Gemeinnützige private Rechtsträger:innen in ganz Österreich erhalten mittels Direktzuschüssen die Möglichkeit, allgemein familienpolitisch relevante Projekte umzusetzen oder psychologische und therapeutische Kinderbetreuung in Frauenhäusern und Frauennotwohnungen anzubieten. Im Fokus stehen Vorhaben mit bundesweiter Bedeutung oder innovative Pilotprojekte, die einen Beitrag zur Stärkung von Familienstrukturen leisten. Die Fördermittel können unter anderem für Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, Programme zur Väterbeteiligung sowie soziale Unterstützungsangebote in Krisensituationen eingesetzt werden. Ziel ist es, familiäre Notlagen zu lindern, innerfamiliäre Konflikte bei Trennung und Scheidung zu vermeiden und Kindern in belastenden Lebenslagen professionelle Betreuung zu ermöglichen. Seit dem 1. Jänner 2012 steht dieses Instrument stetig zur Verfügung und ist ausschließlich Non-Profit-Organisationen vorbehalten.
Antragsmodalitäten und Fristen
Anträge für Jahresförderungen (Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember) sind bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres einzureichen. Projektansuchen für Vorhaben, die innerhalb des laufenden Budgetjahres starten, können noch bis zum 30. September desselben Jahres eingebracht werden. Ein Förderbescheid kann frühestens ab dem auf den Eingang des Antrags folgenden Tag gewährt werden. Die Förderrichtlinien orientieren sich an den allgemeinen Rahmenrichtlinien (ARR 2014) und den Förderungsbedingungen des Bundeskanzleramts. Interessierte Organisationen finden alle notwendigen Formulare und weiterführenden Informationen auf den offiziellen Seiten des Bundeskanzleramts unter der Rubrik „Projektförderungen für Familien“.
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