Förderung von Alpinen Vereinigungen - alpine Infrastruktur
Förderung der alpinen Infrastruktur in Kärnten, z. B. Ausbau von Schutzhütten und Wanderwegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der alpinen Infrastruktur (z. B. Ausbau von Schutzhütten und Wanderwegen) durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einzureichender Förderungsantrag
- Vorliegende Förderungszusage
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen des Sportvereins bzw. Sportverbandes oder der Gemeinde
- Detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben
Beschreibung
Die Förderung von Alpinen Vereinigungen – alpine Infrastruktur unterstützt alpine Vereine und Vereinigungen in Kärnten bei der Realisierung nachhaltiger Infrastrukturprojekte in hochalpinen Lagen. Im Fokus stehen unter anderem der Ausbau und die Modernisierung von Schutzhütten, der naturnahe Ausbau von Wanderwegen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität in alpinen Schutzgebieten. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, und kann fortlaufend beantragt werden. Grundlage ist eine Ermessensentscheidung, die neben dem vorliegenden Förderungsantrag auch eine verbindliche Förderungszusage voraussetzt. Alpenvereine, Sportverbände und Gemeinden in Kärnten können so ihre Projektskizzen flexibel einreichen und von einer unkomplizierten Abwicklung profitieren.
Interessierte Antragsteller:innen legen dem Ansuchen eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei sowie einen Nachweis der formellen Förderzusage. Das Ansuchen kann von österreichischen Sportvereinen, Sportverbänden oder Gemeinden eingebracht werden. Ziel ist es, den Zugang zu hochwertigen alpinen Infrastrukturen zu erleichtern und Orts- und naturschonende Lösungen zu fördern. Ansprechpartnerin für fachliche Rückfragen ist die Abteilung 6 – Bildung und Sport des Landes Kärnten. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht es Projektverantwortlichen, ihre Planungen zeitnah an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und Investitionen in die alpine Infrastruktur rasch umzusetzen. Interessierte Projektträger:innen gewinnen damit wertvolle Unterstützung für den nachhaltigen Tourismus und den alpinen Naturschutz.
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