Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
Zuschussprogramm des Landes Schleswig-Holstein zur qualitativen Weiterentwicklung und Sicherung der medizinischen Grundversorgung durch ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte in ländlichen Regionen. Förderung bis zu 500.000 € für Projekte mit mindestens 25.000 € förderfähigen Gesamtausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und zukunftsweisender Konzepte, die eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Grundversorgung in Schleswig-Holstein sicherstellen und weiterentwickeln. Gefördert werden beispielsweise interdisziplinäre Versorgungsmodelle, Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, mobile, technische und digitale Lösungen sowie erforderliche Baumaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Konzeptentwicklung und Modellprojekte
- Interdisziplinäre Versorgungsmodelle
- Mobile technische Lösungen
- Digitale Gesundheitslösungen
- Investitionen in Innovationen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundlagenforschung
- Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis
- Erprobungsstudien neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Reine Regelversorgungsmaßnahmen ohne Innovationsbezug
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung des Projekts in Schleswig-Holstein
- Modellcharakter für andere Versorgungsregionen
- Übereinstimmung mit ärztlicher Bedarfs- und Krankenhausplanung
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung anderer Vertragsärztinnen und -ärzte
- Verbesserung der Versorgungsqualität oder -effizienz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständige Förderrichtlinie
- Projektbeschreibung
- Zuwendungsantrag
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Modellcharakter
- Erhöhung der Versorgungsqualität und -effizienz
- Übertragbarkeit auf andere Regionen
- Digitalisierungspotenzial
- Nachhaltigkeit der Projektansätze
Beschreibung
Der Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein fördert innovative Versorgungsmodelle und Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Grundversorgung in ländlichen Regionen. Mit Zuschüssen von bis zu 500.000 € können Projekte unterstützt werden, die über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten umgesetzt werden. Gefördert werden unter anderem interdisziplinäre und sektorenübergreifende Konzepte, der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Praxisalltag, mobile technische und digitale Gesundheitslösungen sowie erforderliche Baumaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von Angeboten. Voraussetzung ist ein Mindestvolumen förderfähiger Ausgaben von 25.000 €, wobei das Modellpotenzial für Übertragbarkeiten auf andere Regionen im Vordergrund steht.
Antragsberechtigt sind ambulant vertragsärztlich tätige Ärzt:innen und deren Einrichtungen, anerkannte Ärztenetze, Körperschaften und Institutionen des Gesundheitswesens sowie Träger von Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen. Auch Gemeinden, Kreise, Ämter sowie Zweckverbände können Förderanträge stellen. Entscheidende Bewertungskriterien umfassen Innovationsgehalt, Effektivität in der Versorgungsqualität, Digitalisierungspotenzial, Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit. Nicht gefördert werden reine Grundlagenforschung, klinische Wirksamkeitsstudien oder Regelversorgungsmaßnahmen ohne Innovationsbezug. Die Förderrichtlinie ist bis zum 28. 02. 2026 gültig, derzeit werden jedoch keine Anträge entgegengenommen; bei Wiederaufnahme der Antragsstellung erfolgt eine entsprechende Bekanntgabe durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit.
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