Förderung von Anlagen zur Nutzung von Abwärme für die Gebäudeversorgung
Förderung von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme für die klimafreundliche Gebäudeversorgung in Nordrhein-Westfalen. Anträge können bis 30.06.2027 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel elektronisch gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von technischen Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte aus industriellen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen, um die Energieeffizienz von Bestands- und Neubauten in Nordrhein-Westfalen um mindestens 10 % zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung fabrikneuer Anlagen
- Planung und Beratung
- Errichtung und Installation
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenbauanlagen
- gebrauchte Anlagen
- Anlagen für Ferien- oder Wochenendhäuser
- Maßnahmebeginn vor Zuwendungsbescheid
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Energieeffizienzsteigerung von mindestens 10 %
- detaillierte Anlagenbeschreibung
- Maßnahmebeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenangebot/Kostenvoranschlag
- detaillierte Anlagenbeschreibung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
Beschreibung
Die Landesförderung Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen beim Aufbau technischer Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme für die klimafreundliche Gebäudeversorgung. Antragsberechtigt sind u. a. Wohnungseigentümer:innen-Gemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmer:innen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden fabrikneue Anlagen zum Gewinn von Wärme oder Kälte aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen. Voraussetzung ist eine Energieeffizienzsteigerung von mindestens 10 % im Vergleich zum Ist-Zustand bei Bestandsbauten beziehungsweise gegenüber den Niedrigstenergiegebäude-Anforderungen bei Neubauten. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 25 % der Investitionskosten – maximal 100 000 Euro pro Anlage. Antragsunterlagen wie Projektbeschreibung, Kostenangebot, detaillierte Anlagenbeschreibung und Unternehmer:innen- bzw. Kämmererklärung sind elektronisch über das Förderportal NRW einzureichen. Aufträge dürfen erst nach Bewilligung vergeben werden und sind an fachkundige Fachunternehmen zu erteilen. Nicht förderfähig sind gebrauchte oder selbst erstellte Anlagen sowie Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids.
Die Antragstellung ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zum 30. Juni 2027 möglich. Für Investitions- und Installationskosten kommen Ausgaben für Neuanschaffung, Planung und Beratung sowie Errichtung und Installation in Betracht. Bau- und Nutzungsrecht, Nachweise zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Genehmigungen sollen mit dem Antrag vorgelegt werden. Bei erfolgreicher Projektumsetzung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der neben dem Sachbericht die Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung sowie die Belegübersicht enthält. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft die zweckentsprechende Verwendung und behält sich stichprobenartige Kontrollen vor. Ziel der Förderung ist es, die Energieeffizienz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu steigern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Interessierte Unternehmen und Institutionen werden zu einer frühzeitigen Antragseinreichung ermutigt, um die Voraussetzungen für die Förderung bestmöglich zu erfüllen.
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