Förderung von arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen
Förderung externer Beratungs- und Betreuungseinrichtungen durch das AMS zur Durchführung arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen. Gültig seit 01.01.2013 bis zur Ausschöpfung des Volumens, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit der zu beratenden Personen; Durchführung spezifischer Vermittlungstätigkeiten mittels spezieller Netzwerke; Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen für spezifische Personengruppen und Begleitung während Ausbildungen; Unterstützung beim Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung; Erhöhung der Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt; Unterstützung bei konkreten Schritten zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beratungs- und Betreuungskonzept
- Nachweis ausreichender Beratungskapazität
- Angemessenheit der Kosten und Finanzierung
- Qualitätsmanagementsystem
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beratungs- und Betreuungskonzept
- Nachweis ausreichender Beratungskapazität
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Qualitätsmanagementsystem-Dokumentation
Beschreibung
Die Förderung externer Beratungs- und Betreuungseinrichtungen des AMS unterstützt bundesweit Träger:innen bei der Bereitstellung arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen. Sie wird als Zuschuss gewährt und ist seit dem 01.01.2013 fortlaufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens verfügbar. Ziel ist die Steigerung der Vermittlungsfähigkeit von Ratsuchenden, der Aufbau spezifischer Netzwerke zur zielgerichteten Vermittlung sowie die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen und Begleitung während beruflicher Ausbildungen. Darüber hinaus sollen Zugänge zu berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen erleichtert, Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht und konkrete Schritte zur Verbesserung individueller beruflicher Perspektiven gefördert werden.
Förderberechtigt sind externe Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die vom Arbeitsmarktservice beauftragt werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schlüssiges Beratungs- und Betreuungskonzept, der Nachweis ausreichender Beratungskapazitäten, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem. Zur Antragstellung sind diese Unterlagen in entsprechender Form einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS). Anträge können jederzeit gestellt werden, solange Mittel verfügbar sind. Weitere Details sowie Hinweise zur Antragseinreichung sind auf der Website des AMS unter www.ams.at abrufbar.