Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten
Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten in Wien zur sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Organisationen, die arbeitsmarktpolitische Projekte zur sozialen Inklusion und zur Bekämpfung von Armut und Diskriminierung durch Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen umsetzen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erhebliches öffentliches Interesse und Beitrag zur aktiven Arbeitsmarktpolitik in Wien
- Einschlägige Erfahrungen mit der Abwicklung von Projekten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik
- Erfüllung der spezifischen Auswahlkriterien des jeweils gültigen Operationellen Programms (für ESF-kofinanzierte Projekte)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragschreiben
- Inhaltliches Konzept
- Finanzplan
- Vereinsregisterauszug
- Firmenbuchauszug
Beschreibung
Die Förderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten in Wien unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine bei der Umsetzung von Beratungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Das Programm zielt darauf ab, die Stärkung der sozialen Inklusion sowie der Bekämpfung von Armut und Diskriminierung voranzutreiben. Gefördert werden Projekte, die benachteiligten Gruppen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, vorhandene Kompetenzen ausbauen und langfristige Beschäftigungsperspektiven schaffen. Durch die Kombination passgenauer Beratung, vielfältiger Weiterbildungsangebote und integrativer Beschäftigungsmodelle entsteht ein umfassendes Angebot, das auf regionaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur aktiven Arbeitsmarktpolitik leistet.
Interessierte Organisationen können Anträge ganzjährig stellen; eine Frist endet nicht. Seit dem 1. Jänner 2014 besteht diese Möglichkeit dauerhaft, sodass Projektträger:innen flexibel auf Bedarfe reagieren können. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, ausgerichtet an den tatsächlichen Projektkosten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein erkennbares öffentliches Interesse sowie ein nachgewiesener Beitrag zur aktiven Arbeitsmarktpolitik in Wien. Bewerber:innen müssen einschlägige Projekterfahrungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik nachweisen und – bei ESF-kofinanzierten Maßnahmen – die Kriterien des gültigen Operationellen Programms erfüllen. Die Antragstellung erfordert ein Antragsschreiben, ein inhaltliches Konzept, einen Finanzplan und einen aktuellen Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug. Als Fördergeber wirken der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) und der Europäische Sozialfonds (ESF) zusammen. Die laufende Berichtspflicht umfasst die Vorlage inhaltlicher und finanzieller Nachweise sowie eventuelle Vor-Ort-Prüfungen, um eine transparente Abwicklung sicherzustellen.
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