Förderung von Ausbaumaßnahmen
Förderung der Zusammenlegungsgemeinschaften im Burgenland: Ausbau eines zweckmäßigen Netzes von Wirtschaftswegen, Anlage von Wasserabzugsgräben, Errichtung von Durchlässen und Brücken sowie Durchführung von Kultivierungsmaßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird der Ausbau eines zweckmäßigen Netzes von Wirtschaftswegen für die Schaffung großer und günstig geformter Wirtschaftsflächen, die Anlage von Wasserabzugsgräben zur Regelung des Wasserhaushaltes, die Errichtung von notwendigen Durchlässen und Brücken und die Durchführung von Kultivierungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbau von Wirtschaftswegen
- Anlage von Wasserabzugsgräben
- Errichtung von Durchlässen und Brücken
- Kultivierungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ein durch den Rechtsakt einer Verordnung oder eines Bescheides eingeleitetes Verfahren
- Budgetäre Bedeckung im Arbeitsplan
- Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch den Operationsleiter
- Rechnungsbelege
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interne Dienstanweisung der Abt. 4b
Beschreibung
Förderung von Ausbaumaßnahmen in Burgenland
Im Burgenland unterstützt ein Zuschussprogramm öffentliche Einrichtungen, insbesondere Zusammenlegungsgemeinschaften und landwirtschaftliche Betriebe, bei der Aufwertung und Optimierung ländlicher Infrastrukturen. Ziel ist der Ausbau eines zweckmäßigen Netzes von Wirtschaftswegen zur Schaffung großflächiger und effizient nutzbarer Flächen sowie die Sicherstellung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts durch Anlage von Wasserabzugsgräben. Ergänzend werden notwendige Durchlässe und Brücken errichtet und Kultivierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Förderung läuft seit 11.09.2013 ohne zeitliche Beschränkung und bietet damit kontinuierliche Unterstützung für die regionale Entwicklung und den nachhaltigen Ausbau landwirtschaftlicher Flächen.
Teilnahmevoraussetzungen und förderfähige Ausgaben
Antragsberechtigt sind Zusammenlegungsgemeinschaften und Betriebe, die ein Flurverfassungsverfahren im Rahmen einer Verordnung oder eines Bescheides eingeleitet haben. Fördervoraussetzungen umfassen die budgetäre Bedeckung im Arbeitsplan, eine schriftliche Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch den Operationsleiter sowie die Einreichung der Original-Rechnungsbelege. Als förderfähige Ausgaben gelten der Ausbau von Wirtschaftswegen, die Einrichtung von Wasserabzugsgräben, der Bau von Durchlässen und Brücken sowie begleitende Kultivierungsmaßnahmen. Zur Antragseinreichung ist eine interne Dienstanweisung der Abteilung 4b erforderlich. Durch diese transparente Struktur und klare Vorgaben bietet das Programm eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Infrastrukturprojekte im ländlichen Raum Burgenlands.
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