Förderung von Auslandsprojekten (Spendenabwicklung)
Die DSZ – International Giving Foundation ermöglicht privaten Spendern und Unternehmen in Deutschland die steuerlich abzugsfreie Abwicklung von Spenden für gemeinnützige Projekte im Ausland inklusive Prüfung der Empfängerorganisation, treuhänderischer Abwicklung und Ausstellung deutscher Zuwendungsbescheinigungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Prüfung der Gemeinnützigkeit ausländischer Empfängerorganisationen, treuhänderische Abwicklung von Spendentransfers sowie Ausstellung deutscher Zuwendungsbescheinigungen und Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber deutschen Finanzbehörden.
Nicht förderfähige Ausgaben
- zweckgebundene Spenden unter 2.500 Euro
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch eine zuständige Finanzbehörde
- Einreichung der Satzung der Empfängerorganisation
- Vorlage von Tätigkeitsberichten
- Einnahmen- und Ausgabenaufstellung oder Jahresabschluss
- Vorstandsprotokolle
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung der Empfängerorganisation
- Tätigkeitsberichte
- Einnahmen- und Ausgabenaufstellung oder Jahresabschluss
- Vorstandsprotokolle
Bewertungskriterien
- Prüfung der Gemeinnützigkeit
- Übereinstimmung des Projektzwecks mit Satzungszwecken der Stiftung
Beschreibung
Die Förderung durch die DSZ – International Giving Foundation eröffnet einen unkomplizierten Weg, steuerlich abzugsfreie Spenden aus Deutschland an gemeinnützige Projekte im Ausland zu leiten. Nach der sorgfältigen Prüfung ausländischer Empfängerorganisationen auf ihre Gemeinnützigkeit übernimmt die Stiftung die treuhänderische Abwicklung sämtlicher Transfers und stellt deutsche Zuwendungsbescheinigungen aus. Dabei wird sichergestellt, dass Berichtspflichten gegenüber deutschen Finanzbehörden erfüllt werden. Das Programm richtet sich gleichermaßen an private Spender:innen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die Entwicklungszusammenarbeit, Bildungsinitiativen, Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Vorhaben in den Bereichen Kultur, Arbeit & Soziales, Landwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz, Demokratieförderung und ländliche Entwicklung unterstützen möchten.
Anträge können jederzeit gestellt werden, sofern die Empfängerorganisation über eine amtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit verfügt und Satzung, Tätigkeitsberichte, Jahresabschluss bzw. Einnahmen- und Ausgabenaufstellung sowie aktuelle Vorstandsprotokolle vorgelegt werden. Zwecks Kosteneffizienz ist die Abwicklung zweckgebundener Spenden ab 2.500 Euro möglich. Im Förderverfahren wird neben der formalen Gemeinnützigkeit auch die Übereinstimmung des Projektzwecks mit den Stiftungszielen bewertet. Die kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse bieten nicht nur eine rechtssichere Lösung für Fördermittel aus Deutschland, sondern unterstützen Empfängerorganisationen weltweit dabei, Ressourcen zielgerichtet und transparent einzusetzen. Interessierte Organisationen und Spender:innen erfahren so eine partnerschaftliche Begleitung auf dem Weg zu wirksamen internationalen Engagement.
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