Zuschuss

Förderung von Ausstellungen und Rahmenprogrammen der Deutschen Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung

Die Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung fördert materiell und immateriell die Organisation von Ausstellungen sowie begleitenden Rahmenprogrammen, die den Stiftungszweck im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung verfolgen.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Ausstellungen und begleitenden Rahmenprogrammen, die Themen der Frauen- und Geschlechterforschung sichtbar machen und einem breiten Publikum vermitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Material- und Herstellungskosten für Ausstellungsexponate
  • Honorare für kuratorische und organisatorische Leistungen
  • Druck- und Publikationskosten (z. B. Kataloge)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in bauliche Infrastruktur
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss den Stiftungszweck der Frauen- und Geschlechterforschung verfolgen
  • Ausstellungskonzept und Rahmenprogramm müssen detailliert beschrieben werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Budget- und Finanzierungsplan
  3. Lebensläufe der Projektverantwortlichen

Bewertungskriterien

  • Passung zum Stiftungszweck Frauen- und Geschlechterforschung
  • Qualität und Innovationsgrad des Ausstellungskonzepts
  • Nachhaltigkeit und Wirkung des Rahmenprogramms

Beschreibung

Die Deutsche Stiftung Frauen- und Geschlechterforschung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger bei der Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen sowie begleitenden Rahmenprogrammen im Themenfeld Frauen- und Geschlechterforschung. Ziel der materiellen und immateriellen Förderung ist es, forschungsrelevante Fragestellungen zu Geschlechterrollen, feministischen Perspektiven und historischen wie aktuellen Entwicklungen sichtbar zu machen und einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Insbesondere innovative Ausstellungskonzepte, die durch Vorträge, Workshops oder Diskussionsformate ergänzt werden, erfahren ebenso Zuschüsse wie die Produktion von Katalogen oder Publikationen, um die Wirkung über den Ausstellungszeitraum hinaus sicherzustellen.

Gefördert werden Ausgaben für Material- und Herstellungskosten von Exponaten, Honorare für kuratorische und organisatorische Leistungen sowie Druck- und Publikationskosten. Nicht förderfähig sind Investitionen in bauliche Infrastruktur oder rückwirkende Aufwendungen. Voraussetzung ist eine detaillierte Projektbeschreibung, in der das Ausstellungskonzept und das Rahmenprogramm schlüssig dargelegt werden und der Stiftungszweck eindeutig verfolgt wird. Die Auswahl erfolgt anhand der Passung zum Stiftungsauftrag, des Innovationsgrades und der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Antragstellende reichen neben der ausführlichen Projektbeschreibung einen Budget- und Finanzierungsplan sowie die Lebensläufe der Projektverantwortlichen ein. Einreichungen sind ganzjährig möglich, wodurch zeitliche Flexibilität für Projekte jeder Größenordnung gewährleistet wird. Dieses Förderangebot richtet sich vor allem an kulturelle und wissenschaftliche Institutionen sowie Non-Profit-Organisationen, die eine differenzierte Auseinandersetzung mit Geschlechterforschung in Ausstellungen realisieren möchten.

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