Zuschuss

Förderung von Bauhandwerkerschulen

Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für Unternehmen, deren Beschäftigte eine Bauhandwerkerschule besuchen. Ziel ist die Qualifizierung von Saisonarbeitskräften bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses. Anträge sind jederzeit möglich, bis das Volumen ausgeschöpft ist.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Förderquote: 66,67%
Projektdauer: 3,5

Förderziel

Ziel ist die Qualifizierung von Saisonbeschäftigten in arbeitsfreien Zeiten durch den Besuch von Bauhandwerkerschulen, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Lohnnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen muss Mitglied sein bei der Bundesinnung der Baugewerbe, der Bundesinnung der Zimmermeister, der Bundesinnung der Steinmetzmeister oder beim Fachverband der Bauindustrie
  • Beschäftigte müssen während der gesamten Schulungsdauer vollversicherungspflichtig beschäftigt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Begehren zur Förderung des Besuches von Bauhandwerkerschulen (Formular)
  2. Personenbeiblatt zum Begehren
  3. Schriftliche Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beschreibung

Unternehmen aus allen Bundesländern Österreichs können im Rahmen der Förderung von Bauhandwerkerschulen einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten ihrer während der Schulungszeiten beschäftigten Saisonarbeitskräfte beantragen. Ziel ist die fachliche Aufwertung von Mitarbeiter:innen in arbeitsfreien Phasen, ohne dass das vollversicherungspflichtige Dienstverhältnis unterbrochen wird. Gefördert werden bis zu 66,67 % der anerkennbaren Bruttolöhne zuzüglich Pauschale für Lohnnebenkosten, basierend auf den geltenden Kollektivvertragsregelungen für Bauhandwerkerschüler:innen. Die Unterstützung kann pro Schuljahr für einen Zeitraum von bis zu 14 Wochen in Anspruch genommen werden. Anträge sind fortlaufend möglich, solange das Budget verfügbar ist, und können ab sofort bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden.

Voraussetzung für die Zuwendung ist die Zugehörigkeit des Betriebes zu einer der folgenden Organisationen: Bundesinnung der Baugewerbe, Bundesinnung der Zimmermeister, Bundesinnung der Steinmetzmeister oder Fachverband der Bauindustrie. Zudem müssen alle Teilnehmer:innen während der gesamten Ausbildungsdauer vollversicherungspflichtig beschäftigt bleiben. Förderfähige Ausgaben umfassen nachweislich angefallene Lohn- und Gehaltskosten sowie Lohnnebenkosten. Unternehmen aller Größenordnungen können von diesem Zuschuss profitieren. Zur Antragstellung sind das „Begehren zur Förderung des Besuches von Bauhandwerkerschulen“, das zugehörige Personenbeiblatt sowie eine schriftliche Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vorzulegen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung im Nachhinein. Die Fördermaßnahme unterstützt Unternehmen dabei, handwerkliche Fachkräfte optimal auszubilden und gleichzeitig die Beschäftigungsbeziehungen stabil zu halten.

Antrag starten →