Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Zuschuss zur Errichtung und Modernisierung von Sportstätten für den Spitzensport in anerkannten Einrichtungen mit bis zu 100 % Bundesförderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Baumaßnahmen in anerkannten Einrichtungen des Spitzensports, um erstklassige Trainings- und Leistungszentren wie Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Bundesstützpunkte und Sportinstitute zu erhalten und auszubauen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen für Zuschauereinrichtungen
- Bereitstellung von Grundflächen und öffentliche Erschließung
- Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen
- Kfz-Stellplätze
- Kunst am Bau
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitfinanzierung durch Länder oder Kommunen in angemessenem Umfang
- Vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Einbettung in bestehendes Förderkonzept und Strukturen des Spitzensports
- Örtlicher oder sportartspezifischer Bedarf
- Vorrang olympischer oder paralympischer Sportarten
Bewertungskriterien
- Vorrang olympischer oder paralympischer Sportarten
- Einbettung in bestehendes Förderkonzept
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert mit den Förderrichtlinien Sportstättenbau (FR Bau) Baumaßnahmen zur Errichtung und Modernisierung von Spitzensportanlagen in ganz Deutschland. Gefördert werden anerkannte Einrichtungen wie Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Bundesstützpunkte sowie spezialisierte Institute für Forschung, Entwicklung und angewandte Trainingswissenschaft. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den reinen Baukosten und kann – je nach Einrichtung und Priorisierung olympischer beziehungsweise paralympischer Sportarten – bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Voraussetzung ist eine Mitfinanzierung durch Länder oder Kommunen in angemessenem Umfang sowie die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung. Darüber hinaus muss sich die Maßnahme in bestehende Förderkonzepte und Strukturen des Spitzensports einfügen und einen lokalen beziehungsweise sportartspezifischen Bedarf decken.
Antragsberechtigt sind öffentliche Institutionen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die als Trägerinnen oder Träger von Trainings- und Leistungszentren fungieren. Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen für Zuschauereinrichtungen, Grundflächenbereitstellungen, öffentliche Erschließungen, Baufreimachungen, Kfz-Stellplätze und Kunst am Bau. Eine fortlaufende Antragstellung ermöglicht eine flexible Projektplanung über das gesamte Jahr hinweg. Im Fokus steht die Stärkung der nationalen Spitzensportinfrastruktur durch nachhaltige Investitionen in modernste Trainingsbedingungen und die Erhaltung international wettbewerbsfähiger Zentren. Interessierte Einrichtungen können ihre Förderanträge jederzeit beim BMI einreichen und so die hochwertige Basis für zukünftige Erfolge im Spitzensport sichern.