Förderung von Beratungsdiensten
Der Bezirk Mittelfranken fördert ambulante Beratungsdienste im sozialen Bereich für Menschen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung zur Verhinderung von Ausgrenzung und Unterstützung der Wiedereingliederung.
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Förderkriterien
Förderziel
Ambulante Beratungsdienste sind notwendiger Teil der Versorgung seelisch behinderter und geistig/körperlich behinderter Menschen. Durch eine umfassende Beratung und Betreuung soll eine Ausgliederung aus der Gesellschaft verhindert und die Wiedereingliederung unterstützt werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot ambulanter Beratungsdienste für die genannten Zielgruppen
- Sitz oder Tätigkeit im Bezirk Mittelfranken
Beschreibung
Der Bezirk Mittelfranken stellt mit dieser Fördermaßnahme gezielt Zuschüsse für ambulante Beratungsdienste im sozialen Bereich bereit. Gefördert werden Angebote, die sich an Menschen mit seelischer Behinderung, psychischer Erkrankung, Suchterkrankung sowie geistiger und/oder körperlicher Behinderung richten. Ziel der Unterstützung ist es, Ausgrenzung zu verhindern und eine nachhaltige Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Trägerinnen und Träger der Beratungsdienste müssen als gemeinnützige Organisation oder öffentliche Einrichtung im Bezirk Mittelfranken ansässig sein und ein fachlich fundiertes Konzept für zielgruppenspezifische Beratung und Begleitung vorlegen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und kann fortlaufend beantragt werden, sodass projektbezogene Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Die Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für psychisch und körperlich beeinträchtigte Menschen in Bayern. Durch die finanzielle Unterstützung profitieren Betroffene von niedrigschwelligen Beratungsangeboten, die sowohl präventiv als auch rehabilitativ ausgerichtet sind. Damit trägt der Bezirk Mittelfranken dazu bei, dass Ansprechpartner:innen vor Ort professionelle Hilfe anbieten und so Isolation vermieden wird. Interessierte Träger:innen finden alle Voraussetzungen und Antragsmodalitäten übersichtlich im Digitalen Antragscenter des Bezirks. Diese Förderlinie unterstreicht das Engagement des Bezirks Mittelfranken für soziale Teilhabe und nachhaltige Integrationsprozesse.
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