Zuschuss

Förderung von Beratungsdienstleistungen (Brandenburg)

Fortlaufende Förderung für Inanspruchnahme land- und gartenbaulicher Beratungsdienstleistungen in Brandenburg. Keine Antragsfristen. Beratung vor Ort und Vor-/Nachbereitung bezuschusst. Stundenhonorar bis 85 €. Öffentliche Finanzierung 100 %.

Beratung Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.02.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 85 € pro Stunde
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 05.02.2024

Förderziel

Durch die Förderung von Beratungsdienstleistungen werden landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen im Land Brandenburg bei Fragen zum Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und zum Tierwohl unterstützt sowie in sozioökonomischen und Wettbewerbsfragen beraten.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungshonorare

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer
  • Skonti

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Beratungsfachkraft durch das LELF
  • Beratung mindestens 2 Stunden vor Ort
  • Abschluss des Beratungsvertrags
  • Einreichung des Nachweises des Anreizeffektes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungsvertrag
  2. Nachweis des Anreizeffektes
  3. Beratungsprotokoll
  4. Förder- und Zahlungsantrag

Bewertungskriterien

  • Kompetenz der Beratungsfachkraft
  • Relevanz für den Zuwendungszweck
  • Durchführungsdauer

Beschreibung

Förderung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Beratungsdienstleistungen
Dieses Programm unterstützt landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg bei der Inanspruchnahme fachlich fundierter Beratungsleistungen in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Tierwohl sowie sozioökonomischer Unternehmensführung. Die Förderung erfolgt vollfinanziert als Zuschuss von bis zu 85 € pro Beratungsstunde (jede angefangene halbe Stunde abrechenbar) ohne Deckelung bei bis zu 100 % öffentlicher Finanzierung. Förderfähig sind ausschließlich die Beratungshonorare von anerkannten Beratungsfachkräften, die vor Aufnahme der Beratung beim LELF als fachlich qualifiziert registriert werden müssen. Es können sowohl Einzelberatungen als auch Kleingruppenberatungen (3 bis 12 Betriebe) gefördert werden. Das Antragsverfahren ist laufend geöffnet, der förderfähige Beratungszeitraum beginnt am 5. Februar 2024. Die Antragstellung erfolgt formlos durch Einreichen des Beratungsvertrags, eines „Nachweises des Anreizeffektes“ und des Beratungsprotokolls per E-Mail an beratungsfoerderung@lelf.brandenburg.de. Der anschließend postalisch einzureichende kombinierte Förder- und Zahlungsantrag muss alle Belege und Nachweise in Kopie enthalten und spätestens sechs Monate nach Beratungsabschluss bei der Bewilligungsbehörde eingehen.

Sichtbarkeits- und Kommunikationspflichten
Geförderte Betriebe und Beratungsorganisationen sind verpflichtet, den Einsatz der ELER-Mittel transparent zu machen. Dies umfasst die Verwendung des EU-Logos („Kofinanziert von der Europäischen Union“) sowie eines Hinweises auf den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ auf allen Kommunikationsmaterialien, auf Websites oder Social-Media-Kanälen. Bei Investitionen ab 50 000 € ist eine langlebige Erläuterungstafel öffentlich gut sichtbar anzubringen. Die Vorgaben zu Gestaltung, Größe und Platzierung der Tafeln sind auf der ELER-Webseite dokumentiert. Die Einhaltung der Informations- und Sichtbarkeitsverpflichtungen wird im Rahmen der Abrechnung kontrolliert und ist Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel.

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