Förderung von Beratungsdienstleistungen und Konsultationsbetrieben Brandenburg
Brandenburg fördert ab 01.01.2026 fortlaufend die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (90 % Förderung bei bis zu 18 h Beratung zu Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie sozioökonomischen Themen) und richtet zudem bis zu 15 Konsultationsbetriebe zur Demonstration und Wissensvermittlung ein (3 500 € pro Betrieb/Jahr).
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen in Brandenburg bei Fragen zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Tierwohl, sozioökonomischen Fragestellungen und Wettbewerbsfähigkeit fachlich zu unterstützen und praxisnahe Demonstrationsbetriebe (Konsultationsbetriebe) einzurichten, um Wissenstransfer und Innovation in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare für Beratung (bis 76,50 € pro Stunde)
- Vor- und Nachbereitung der Beratung
- Telefonische und digitale Beratung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Skonti
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung der Beratungsfachkräfte durch das LELF (Referat Agrarökonomie L1)
- Unabhängige, gewissenhafte Beratung ohne wirtschaftliche Eigeninteressen der Beratung
- Abschluss eines Muster-Beratungsvertrags (Anlage 2)
- Beginn der Beratung erst nach Bewilligung
- Mindestens 25 % der Beratungsstunden vor Ort
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Muster-Beratungsvertrag (Anlage 2)
- Beratungsprotokoll (Anlage 3 bzw. 3a)
Bewertungskriterien
- Fachliche Qualifikation der Beratungsfachkraft
- Unabhängigkeit und Interessenfreiheit
- Relevanz der Themenfelder für den Betrieb
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2026 können landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Privatpersonen in Brandenburg fortlaufend Förderung für fachlich fundierte Beratungsdienstleistungen beantragen. Dabei werden 90 % der Beratungskosten – bis zu einem Stundensatz von 85 € (76,50 € förderfähig) – übernommen, maximal für 18 Stunden zu Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie sozioökonomischen Themen. Zusätzlich werden jährlich bis zu 15 Konsultationsbetriebe gefördert, die als Demonstrations- und Wissensvermittlungsbetriebe fungieren und jeweils 3 500 € zur Durchführung von praxisnahen Informationsveranstaltungen erhalten. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im ländlichen Raum sowie der Wissenstransfer zu aktuellen Herausforderungen wie Klimawandelanpassung, Biodiversitätserhalt und Tierwohl.
Die Anerkennung der Beratungsfachkräfte erfolgt durch das LELF (Referat Agrarökonomie L1). Voraussetzung für eine Förderung sind ein Muster-Beratungsvertrag und ein Beratungsprotokoll, die erst nach Bewilligung wirksam werden. Mindestens 25 % der Beratungsstunden müssen vor Ort erfolgen; jede angefangene halbe Stunde kann abgerechnet werden. Umsatzsteuer und Skonti sind nicht förderfähig. Anträge werden online über das Internetantragssystem Projektförderung (IAP) beim LELF eingereicht. Für Konsultationsbetriebe ist vorab eine positive fachliche Stellungnahme des MLEUV einzuholen und die Konzepte bis zu den Stichtagen 24. November 2025 bzw. 23. Februar 2026 einzureichen. Die Antragsfrist endet zum 31. Dezember 2027, der Projektzeitraum läuft bis maximal 24 Monate.
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