Zuschuss

Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Zuschuss für Errichtung, Ausbau und Modernisierung von öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland im Rahmen der GRW. Anträge sind jeweils bis zum 15.08. eines Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: bis zu 60%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erneuerung, Modernisierung und Ausstattung öffentlicher Berufsbildungszentren im Saarland zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und Erhöhung des regionalen Humankapitals.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb und Errichtung von Gebäuden einschließlich betriebsnotwendigem Grund und Boden
  • Aus- oder Umbau sowie ausbildungsrelevante Ausstattung der Lehrgebäude
  • Mobiliar, IT-Ausstattung und Software für Unterrichtsräume und Lehr- und Lernmedien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die ausschließlich der energetischen Sanierung dienen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes
  • Zentren müssen im Koordinierungsrahmen der GRW als strukturschwache Regionen eingestuft sein
  • Projekt muss zur Verbesserung der Infrastruktur, Erhöhung des Humankapitals, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft oder Kompensation von Ausstattungsdefiziten beitragen
  • Modernisierungsmaßnahmen müssen über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen
  • Implementierung eines ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
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Beschreibung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördert das Saarland gemeinsam mit Bundesmitteln die Errichtung, den Ausbau sowie die Modernisierung öffentlicher Berufsbildungszentren. Im Fokus steht eine zukunftsorientierte Investition in den Förderbereich Aus- & Weiterbildung, um technische und didaktische Standards kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten. Die Zuwendung unterstützt den Erwerb und Neubau von Unterrichtsgebäuden inklusive betriebsnotwendigem Grund und Boden, umfangreiche Aus- und Umbauten sowie die Ausstattung mit Mobiliar, IT-Hardware, Software und Lehr- und Lernmedien. Durch die Stärkung der Lerninfrastruktur soll das regionale Humankapital ausgebaut und die Wirtschaftskraft in strukturschwachen Gebieten des Saarlandes nachhaltig erhöht werden.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger öffentlicher Berufsbildungszentren, die im GRW-Koordinierungsrahmen als strukturschwach eingestuft sind. Modernisierungsmaßnahmen müssen über die reine Wiederherstellung hinausgehen und durch ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem eine nachhaltige Prozessqualität gewährleisten. Die Gesamtfinanzierung ist zu sichern, wobei ein Eigenanteil von mindestens 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erforderlich ist. Grundstücke sind mindestens 15 Jahre entsprechend dem Förderzweck zu nutzen, und Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids beginnen. Energetische Sanierung ohne weitergehende Modernisierung ist ausgeschlossen. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind jeweils bis zum 15. August eines Jahres vor Maßnahmebeginn beim Ministerium für Bildung und Kultur einzureichen und werden nach formaler sowie fachlicher Prüfung bewilligt.

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