Förderung von Bestandskatalogen
Unterstützung der Erstellung von Bestandskatalogen (auch digital) für kunsthistorisch überregional bedeutsame Bestände in öffentlichen Sammlungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung zielt darauf ab, bedeutende Werke und Sammlungsbestände in öffentlichen Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäusern in Deutschland umfassend zu erschließen und zu dokumentieren. Durch die Erstellung gedruckter oder digitaler Bestandskataloge soll wissenschaftliche Forschung, Ausstellungsplanung und eine verantwortungsvolle Ankaufspolitik ermöglicht werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sach- und Materialkosten für Dokumentation und Digitalisierung
- Druck- und Publikationskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Publikationen ohne Katalogerstellung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliche Museen, Bibliotheken oder Ausstellungshäuser mit kunsthistorisch überregional bedeutsamen Beständen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Institution und Bestand
Bewertungskriterien
- kunsthistorische Bedeutung des Bestandes
- Qualität des Konzepts zur Katalogerstellung
- Fachliche Expertise des Antragstellers
Beschreibung
Die Ernst von Siemens Kunststiftung fördert bundesweit öffentliche Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäuser bei der Erstellung gedruckter oder digitaler Bestandskataloge für kunsthistorisch überregional bedeutsame Sammlungsbestände. Ziel der unbürokratischen Zuschüsse ist die umfassende Erschließung bedeutender Werke und Objekte, um wissenschaftliche Forschung, Ausstellungsplanung und eine verantwortungsvolle Ankaufspolitik zu unterstützen. Träger:innen gemeinnütziger Einrichtungen erhalten finanzielle Mittel für die Dokumentation und Veröffentlichung ihrer Bestände, die ohne aufwendige Kataloge nur unzureichend genutzt werden können. Durch die Förderung großer Bestandsprojekte werden über Jahrzehnte gültige Nachschlagewerke geschaffen, die Sammlungszugang, Benutzer:innenkomfort und Forschungschancen nachhaltig verbessern.
Gefördert werden unter anderem Personalkosten, Sach- und Materialkosten für Dokumentation und Digitalisierung sowie Druck- und Publikationskosten. Reine Publikationen ohne Katalogerstellung sind hingegen nicht förderfähig. Bei der Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie ein Nachweis über Institution und Bestand einzureichen; Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Bewertungskriterien umfassen die kunsthistorische Bedeutung des Bestandes, die Qualität des methodischen Konzepts und die fachliche Expertise der Antragstellenden. Mit dieser kontinuierlichen Förderlinie leistet die Stiftung einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung und Zugänglichkeit herausragender Sammlungsbestände in Deutschland.
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