Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz
Zuschuss für externe Betriebsberatungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in Rheinland-Pfalz: Bis zu 8.000 € Förderung, bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, zur Implementierung der Abfallhierarchie und zur Entwicklung ressourcenoptimierter Geschäftsmodelle.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Beratungsleistungen
- Beratertage (bis 1.000 € pro Tag)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Kommunale Unternehmen
- Beratungen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4075
- Durchführung in rheinland-pfälzischer Betriebsstätte oder Niederlassung
- Maßnahmenbeginn erst nach Zuwendungsbescheid
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz“ in Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Unternehmen bei der Umsetzung externer Beratungsleistungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Umsetzung der Abfallhierarchie und zur Entwicklung ressourcenoptimierter Geschäftsmodelle. Gefördert werden technische, organisatorische, wirtschaftliche und strategische Fragestellungen rund um Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Digitalisierung sowie Klimaschutz. Mit einer Förderquote von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 8.000 € pro Betrieb – werden Beratertage (bis 1.000 € pro Tag) und weitere externe Beratungskosten bezuschusst. Das Programm wird vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz finanziert und kontinuierlich ausgeschrieben.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Unternehmen, die ihre Beratungsmaßnahmen auf Grundlage der VDI-Richtlinie 4075 in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung durchführen und erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids beginnen. Eine freie Auswahl der qualifizierten Beratungsunternehmen gewährleistet passgenaue Betreuung durch erfahrene Expert:innen. Die Antragstellung ist jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich. Ziel ist es, Unternehmen nachhaltige Energie- und Ressourceneinsparpotenziale aufzuzeigen, abfallwirtschaftliche Vorgaben leichter umzusetzen und damit langfristig Kosten zu senken sowie CO₂-Emissionen zu reduzieren. Interessierte Betriebe erhalten umfassende Informationen beim Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und können so ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem zukunftsorientierten Marktumfeld stärken.
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