Zuschuss

Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Förderung des Aufbaus und der Weiterentwicklung langfristig tragfähiger Bio-Wertschöpfungskettenpartnerschaften in Deutschland. Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben. Anträge bis 01.12.2030 über easy-Online möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 01.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Maximal 210.000 € für Koordination, Qualifizierung, Beratung und wissenschaftliche Begleitung; bis zu 20.000 € je Ver...
Förderquote: 80%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Ziel ist der Aufbau und die Weiterentwicklung von langfristig tragfähigen Wertschöpfungskettenpartnerschaften für biologisch erzeugte Produkte sowie die Stärkung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen der Marktakteurinnen und Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Koordinationsstelle
  • Ausgaben zur Vergabe von Aufträgen (z.B. Veranstaltungen, Beratung, Begleitstudien)
  • Ausgaben für Geschäftsbedarf und Dienstreisen
  • Maßnahmen zur Qualifizierung und Beratung
  • Begleitende wissenschaftliche Studien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Stammpersonal
  • Investitionen und unbare Eigenleistungen
  • Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
  • Allgemeine nicht projektbedingte Einrichtungen (z.B. Büroausstattung)
  • Reisekosten der Veranstaltungsteilnehmer

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Nachweis über Erfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen
  • Kooperationsvertrag mit mindestens zwei Unternehmen bei Maßnahmen nach Nummer 2.2

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kooperationsvertrag
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Bestätigung subventionserheblicher Tatsachen
  4. Bonitätsunterlagen
  5. Hinweise zur Antragsstellung

Bewertungskriterien

  • Tragfähigkeit der Wertschöpfungskettenpartnerschaft
  • Regionaler Bezug
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Kooperationsverständnis

Beschreibung

Die Förderung unterstützt Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen entlang ökologischer Landbau-Wertschöpfungsketten in Deutschland beim Aufbau und der Fortentwicklung langfristig tragfähiger Partnerschaften. Sie ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL), mit dem Ziel, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 auf 30 % zu erhöhen. Mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben und einer regulären Laufzeit von 36 Monaten werden personelle Ressourcen für ein zielgerichtetes Management bereitgestellt und die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen von Marktakteur:innen gestärkt. Regionale Vernetzung, strukturierte Koordination und der Wissenstransfer von Erzeugung über Verarbeitung bis zur Außer-Haus-Verpflegung tragen zur Stärkung von Stadt-Land-Beziehungen und resilienten Ernährungssystemen bei. Anträge sind bis zum 1. Dezember 2030 elektronisch über easy-Online einzureichen.

Gefördert werden maßgeschneiderte Initial- und Implementierungs­veranstaltungen mit bis zu 20 000 € je Veranstaltung sowie die Einrichtung einer Koordinationsstelle mit Personalausgaben, Geschäftsbedarf, Dienstreisen und begleitenden Maßnahmen bis maximal 210 000 €. Zusätzlich sind Auftragsvergaben für Beratung, Qualifizierung und begleitende wissenschaftliche Studien förderfähig. Eine einmalige Verlängerung des Bewilligungszeitraums um ein weiteres Jahr ist möglich. Nicht geltend gemacht werden können Stammpersonalausgaben, Investitionen, Ersatzbeschaffungen, allgemeine Büroeinrichtungen oder Reisekosten der Teilnehmer:innen. Voraussetzungen sind eine Niederlassung in Deutschland, nachgewiesene Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und ein Kooperationsvertrag mit mindestens zwei Unternehmen. Bewertungskriterien umfassen Tragfähigkeit, Regionalbezug, Nachhaltigkeitsaspekte und kooperatives Verständnis. Dem Antrag sind unter anderem der Kooperationsvertrag, die De-minimis-Erklärung, Nachweise zu subventionserheblichen Tatsachen und Bonitätsunterlagen beizufügen.

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