Förderung von Biomasseheizanlagen für natürliche und juristische Personen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen sowie stromerzeugenden Biomasseheizanlagen in Oberösterreich. Ziel ist die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger, Umstellung von fossilen Brennstoffen und Erneuerung alter Heizkessel. Antragseinreichung bis 18 Monate nach Kostenanfall, längstens bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung von Einrichtungen und Anlagen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie die Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe und die Erneuerung von mindestens 10 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Hackgutfeuerungsanlagen
- Investitionskosten für Pelletsheizungen
- Investitionskosten für Scheitholzfeuerungsanlagen
- Anschaffungskosten stromerzeugender Biomasseheizanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Anlagen
- Bauliche Maßnahmen (Heizhaus, Kamin etc.)
- Rechnungen, die nach der Beihilfenauszahlung eingereicht werden
- Anschluss an bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz
- Biomasseheizanlagen in Neubauten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Typenprüfung von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen durch eine staatlich autorisierte Prüfstelle
- Antragstellung bis spätestens 18 Monate nach Anfall der Kosten (Datum der Hauptrechnung)
- Einhaltung der baubehördlichen Bestimmungen und des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes
- Nur Biomassebetrieb ohne fossile Zusatzheizungen
- Pellets- und Einzelöfen nur, wenn Biomasse die einzige Heizquelle ist
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag (Online-Antrag)
- Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau und die Inbetriebnahme der Anlage durch einen befugten Installateur
Beschreibung
Die Landesförderung unterstützt natürliche und juristische Personen in Oberösterreich beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Gefördert werden der Einbau von Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen sowie stromerzeugenden Biomasseheizanlagen, um fossile Brennstoffe durch biogene Energiequellen zu ersetzen. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Nettokosten trägt das Programm dazu bei, veraltete Kessel oder Wärmeerzeuger ab einem Alter von zehn Jahren zu erneuern und die Energieeffizienz zu steigern. Wohnbauträger:innen und Unternehmen profitieren gleichermaßen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, während Gebietskörperschaften und Landwirt:innen ausgeschlossen sind. Die Förderung fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern stärkt auch den regionalen Wirtschaftskreislauf durch lokale Biomassebereitstellung.
Für eine Antragstellung müssen Typenprüfungsnachweise staatlich autorisierter Prüfstelle, eine fristgerechte Eingabe des Förderantrags binnen 18 Monaten nach Rechnungsstellung und der Nachweis eines ordnungsgemäßen Einbaus durch befugte Installateur:innen vorgelegt werden. Bauliche Maßnahmen, gebrauchte Anlagen oder ein Anschluss an bestehende Nah- bzw. Fernwärmenetze sind von der Förderung ausgeschlossen. Mindestens € 4.400 netto förderbare Kosten sind Voraussetzung, Neubauten bleiben unberücksichtigt. Förderinteressierte reichen den vollständig ausgefüllten Online-Antrag samt Installationsbestätigung bis spätestens zum 31. Dezember 2026 bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung ein. Durch Stichproben vor Ort und Dokumentenprüfung wird die Einhaltung aller Richtlinien sichergestellt, sodass die Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Biomasseheizanlagen langfristig gewährleistet bleibt.