Zuschuss

Förderung von Biomasseheizwerken und zugehörigen Wärmenetzen (Förderprogramm BioWärme Bayern)

Mit dem Förderprogramm BioWärme Bayern unterstützt der Freistaat Bayern Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke ab 60 kW Nennwärmeleistung sowie zugehörige Wärmenetze zur Reduktion von CO₂. Vor Bewilligung darf nicht begonnen werden, eine Projektbesprechung am TFZ ist erforderlich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 20% - 30%

Förderziel

Durch die Errichtung automatischer Biomasseheizwerke und den Ausbau zugehöriger Wärmenetze soll die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien gestärkt, die Energiewende vorangetrieben und jährlich mindestens 10.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für biomassespezifische Anlagenteile (Kessel, Filter, Wärmespeicher, Abgaswärmetauscher)
  • Hydraulik (biomassespezifische Mehrkosten)
  • Bauliche Anlagen und Erschließung (biomassespezifische Mehrkosten)
  • Planungskosten (anteilig biomassespezifisch)
  • Investitionskosten für Verteilnetz und Hausanschlussleitungen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anlage und Betreiber müssen in Bayern beheimatet sein
  • Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung (kein Abschluss von Lieferungs-/Leistungsverträgen vor Bewilligung)
  • Nennwärmeleistung der Biomasseheizwerke ≥ 60 kW
  • Installation eines Wärmespeichers mit mindestens 30 Litern pro kW Nennwärmeleistung
  • Nachweis plausibler Jahresenergiebedarfs- und Wärmeerzeugungsanteile
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular inkl. Kurzbeschreibung des Projekts
  2. Anlage E (Energiebedarfskalkulation)
  3. Projektbeschreibung
  4. Lageplan
  5. Wärmelieferverträge oder -vorverträge

Beschreibung

Das Förderprogramm BioWärme Bayern des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt Investitionen in automatisierte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW sowie den Ausbau zugehöriger Wärmenetze in Bayern. Ziel ist die Stärkung der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien, die Vorantreibung der Energiewende und die Einsparung von jährlich mindestens 10.000 t CO₂. Die Förderung erfolgt als nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung: 20–30 % der zuwendungsfähigen Kosten werden für das Biomasseheizwerk gewährt. Ergänzend können Bonusförderungen beantragt werden – beispielsweise 10 % für den Fuel-Switch, 5 % für Abgaswärmetauscher und 10 % für Solar- oder Umweltwärmeintegration. Für das Wärmenetz werden pauschal bis zu 100 € pro Meter Trasse und bis zu 1.800 € pro Hausübergabestation übernommen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften sowie kirchliche und kommunale Einrichtungen mit Sitz in Bayern, die das Biomasseheizwerk und das Wärmenetz mindestens acht Jahre zweckentsprechend betreiben. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine vorherige Projektbesprechung beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) und der Nachweis plausibler Jahresenergiebedarfe sowie von Wärmelieferverträgen für 100 % des prognostizierten Absatzes. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen – Planungsleistungen sind davon ausgenommen. Förderfähig sind unter anderem die Investitionskosten für biomassespezifische Anlagenteile (Kessel, Filter, Wärmespeicher), hydraulische Komponenten, bauliche Erschließung, Planungskosten sowie Verteilnetz und Hausanschlussleitungen. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular mit Projektbeschrieb, Energiebedarfskalkulation, Lageplan und Wärmelieferverträge.

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