Zuschuss

Förderung von Brandverhütungsmaßnahmen in Oberösterreich

Förderung der OÖ Brandverhütungsstelle für die Durchführung von Brandverhütungsmaßnahmen in Oberösterreich wie Ausbildung, Information, Ursachen-Ermittlung, Beratung, Revision technischer Brandschutzeinrichtungen und Sachverständigendienst. Anbieter: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Vereine. Laufend unbefristet.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Förderquote: 19%

Förderziel

Förderung der Durchführung von Brandverhütungsmaßnahmen in Oberösterreich durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Informationsangebote, Brand- und Explosionsursachen-Ermittlung, Beratung und Konzepterstellung sowie Abnahme und Revision technischer Brandschutzeinrichtungen und Sachverständigendienste.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Ansuchens bei der Oö. Brandverhütungsstelle

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchen/Antrag

Beschreibung

Die Oö. Brandverhütungsstelle unterstützt Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Vereine in Oberösterreich mit finanziellen Zuschüssen für vielfältige Brandverhütungsmaßnahmen. Ziel der Förderung ist es, die Sicherheit vor Feuer und Explosionen flächendeckend zu erhöhen. Zu den förderfähigen Leistungen zählen neben praxisorientierten Aus- und Weiterbildungsangeboten auch umfassende Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus werden fachliche Brand- und Explosionsursachen-Ermittlungen ebenso gefördert wie individuelle Beratungen und die Erstellung maßgeschneiderter Brandschutzkonzepte. Auch die Abnahme und revisionstechnische Prüfung technischer Brandschutzeinrichtungen sowie sachverständige Begutachtungen fallen in den Förderbereich. Die Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und nachhaltige Lösungen umzusetzen.

Ein kontinuierlich laufendes Ansuchen bei der Oö. Brandverhütungsstelle bildet die Grundlage für die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 19 % des förderfähigen Aufwands. Eine unbefristete Antragsfrist ermöglicht eine flexible Projektplanung und erleichtert die Teilnahme auch kurzfristig. Als Rechtsgrundlage dient das Oö. Feuerpolizeigesetz in der jeweils geltenden Fassung. Zur Einreichung genügt ein formelles Ansuchen, das alle relevanten Nachweise und Projektbeschreibungen enthält. Durch diese transparente und niederschwellige Fördermodalität wird gewährleistet, dass selbst kleinere Betriebe und Organisationen von standardisierten Brandschutzlösungen profitieren können. So leistet die Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes sowie zur Absicherung sozialer und wirtschaftlicher Einrichtungen in Oberösterreich.

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