Zuschuss

Förderung von Breitband-Hochleistungszugängen für Privathaushalte

Das Land Salzburg fördert hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse (Glasfaser FTTH/FTTB, Koaxialhybridkabel, ggf. Richtfunk) für Privathaushalte in unterversorgten Gebieten mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Anträge sind ganzjährig bis zum 31.12.2028 möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Fördersumme: bis zu 3 000 € pro Gebäude
Förderquote: bis zu 50 %

Förderziel

Unterstützung des Ausbaus leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur in unzureichend versorgten Gebieten im Bundesland Salzburg durch Förderung passiver Komponenten (Glasfaser, Koaxialhybridkabel) und gegebenenfalls alternativer Technologien (z.B. Richtfunk) für Privathaushalte.

Förderfähige Ausgaben

  • Passive Komponenten (Glasfaser FTTH/FTTB, Koaxialhybridkabel)
  • Grabungsarbeiten und Leitungsführung (inkl. Leerrohr/Hybridkabel)
  • Eigenleistungen (Arbeits- und Maschineneinsatz nach ÖKL-Richtwerten)
  • Alternative Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk) im Einzelfall

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für In-House-Verkabelung
  • Laufende Unterhalts-, Betriebs- und Lizenzkosten
  • Herstellung des Hausanschlusses bei Baugrundstücken
  • Nachträgliche Kosten zur Erhöhung der Anschlussbandbreite
  • Investitionen nicht dem Stand der Technik entsprechend
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer oder Mieter von Gebäuden/Baugrundstücken im Bundesland Salzburg (Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers)
  • Standort in Gebieten mit Versorgung < 100 Mbit/s laut Breitbandatlas und ohne laufende Ausbauprojekte
  • Antrag spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum der förderfähigen Leistung bzw. nach erbrachter Eigenleistung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Online-Förderansuchen
  2. Unterzeichnetes Angebot eines Providers
  3. Detaillierte Kostenaufschlüsselung
  4. Leitungsführungsplan

Beschreibung

Das Land Salzburg unterstützt natürliche Personen beim Aufbau leistungsfähiger Breitbandzugänge in unterversorgten Gebieten. Förderbar sind passive Komponenten wie Glasfaser (FTTH/FTTB) und Koaxialhybridkabel sowie im Bedarfsfall alternative Technologien (z. B. Richtfunk). Eigentümer:innen und Mieter:innen mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernommen bekommen – maximal 3 000 € pro Gebäude. Antragsteller:innen müssen sich in Regionen mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s laut Breitbandatlas befinden und es dürfen keine laufenden Ausbauprojekte vorliegen. Die Einreichung ist ganzjährig über ein Online-Formular möglich; Fristende ist der 31. Dezember 2028.

Zur Antragstellung gehört ein ausgefülltes Online-Förderansuchen sowie ein unterzeichnetes Angebot eines Providers, eine detaillierte Kostenaufschlüsselung und ein Leitungsführungsplan. Förderfähige Ausgaben umfassen neben den passiven Komponenten auch Grabungsarbeiten inklusive Leerrohren oder Hybridkabeln sowie Eigenleistungen (Arbeits- und Maschineneinsatz nach ÖKL-Richtwerten). Nicht unterstützt werden In-House-Verkabelung, laufende Betriebs- und Lizenzkosten, Hausanschlüsse auf Baugrundstücken, nachträgliche Bandbreitensteigerungen, aktive Netzwerktechnik, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Rechnungsdatum der förderfähigen Leistung beziehungsweise nach erbrachter Eigenleistung zu stellen. Durch diese Förderung wird der Ausbau einer modernen Breitbandinfrastruktur gestärkt und die digitale Teilhabe im ländlichen Raum nachhaltig verbessert.

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