Darlehen

Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten in Nordrhein-Westfalen: Zuschüsse für Konzept- und Prototypentwicklung sowie zinslose Darlehen für die Produktion. Eigenanteil mind. 10 %.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 500.000 €
Förderquote: 50% - 80%

Förderziel

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion qualitativ hochwertiger digitaler Spiele und interaktiver Inhalte.

Förderfähige Ausgaben

  • Konzeptentwicklungskosten
  • Prototypenentwicklungskosten
  • Produktionskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
  • Entwicklung oder Produktion von digitalen Spielen oder interaktiven Inhalten
  • Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begonnen sein
  • Beratungsgespräch vor Antragstellung
  • Erfüllung des Kriterienkatalogs im Anhang

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Budgetkalkulation
  4. Nachweis der Finanzierung
  5. Nachweis über Beratungsgespräch

Bewertungskriterien

  • Kulturinhalt
  • Kulturelle/Kreative Plattform
  • Gestalterische, kreative und technologische Innovation

Beschreibung

Die Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten in Nordrhein-Westfalen richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land. Ziel ist die Unterstützung qualitativ hochwertiger Projekte in den Themenfeldern Kultur, Digitalisierung sowie Kultur & Medien durch anteilige Zuschüsse für Konzept- und Prototypenentwicklung und zinslose Darlehen für die Produktionsphase. Im Rahmen der Konzeptentwicklung können bis zu 80 % der veranschlagten Kosten gefördert werden (maximal 20.000 €), während die Prototypenentwicklung Zuschüsse von 50 % (in Ausnahmefällen bis 80 %, maximal 80.000 € bzw. 100.000 € bei aufwendigen Vorhaben) ermöglicht. Für die eigentliche Produktion stehen zinslose Darlehen mit einer Förderquote von 50 % zur Verfügung, bei denen bis zu 500.000 € pro Einzelprojekt vergeben werden. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben ist verpflichtend. Über die Förderung entscheidet ein Gremium anhand eines Kriterienkatalogs, der den Kulturinhalt, die lokale Verankerung als kulturelle und kreative Plattform sowie gestalterische, kreative und technologische Innovation bewertet.

Interessiert sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen, deren Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen ist. Voraussetzung ist ein vorheriges Beratungsgespräch bei der Film- und Medienstiftung NRW sowie die Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt fristgerecht zu den festgelegten Einreichterminen und umfasst das vollständig ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung, eine detaillierte Budgetkalkulation, den Nachweis der Gesamtfinanzierung und eine Bestätigung des Beratungsgesprächs. Geförderte Projekte leisten einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Medienwirtschaft und fördern den nordrhein-westfälischen Mediennachwuchs, indem sie innovative, kulturell bedeutsame Spiele und interaktive Formate auf den Weg bringen.

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