Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen und MINT-Maßnahmen im Bildungsbereich
Tirol fördert Digitalisierungs- und MINT-Maßnahmen im Elementar- und allgemeinen Bildungswesen. Anträge können jederzeit vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Digitalisierungs- und MINT-Maßnahmen im Bereich der Elementarbildung und des allgemeinen Bildungswesens in Tirol, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten, die bereits zu 100% von anderen Stellen gefördert werden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss im Bereich Digitalisierung oder MINT liegen und einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten
- Vorhaben darf nicht der privaten Gewinnerzielung dienen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Inhaltliche Projektbeschreibung
- Detaillierte Aufstellung der Projektkosten und Projektfinanzierung
- Nachweise über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
Beschreibung
Mit der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen und MINT-Maßnahmen im Bildungsbereich unterstützt das Land Tirol Projekte im Bereich der Elementarbildung sowie des allgemeinen Bildungswesens. Gefördert werden Vorhaben aus den Themenfeldern Digitalisierung und MINT, die einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Tiroler Bildungslandschaft leisten. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen auch Unternehmen, Interessenverbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. Vorrangig adressiert die Förderung Pflichtschulen, Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen in Tirol. Mit einer Förderquote von 100 % können sowohl Personalaufwendungen als auch Sachkosten gedeckt werden, sofern das Vorhaben nicht auf private Gewinnerzielung ausgerichtet ist und keine Doppelförderung besteht. Anträge sind fortlaufend vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen einzureichen; die Richtlinie gilt ab dem 11. September 2024 bis auf Weiteres.
Zur Antragstellung sind eine inhaltliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsaufstellung sowie Nachweise über bereits beantragte oder gewährte Förderungen beizulegen. Die Prüfung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens vollständiger Unterlagen bei der Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen des Amtes der Tiroler Landesregierung. Nach positiver Bescheidung können einmalige oder mehrfache Zuschüsse gewährt und in Raten ausgezahlt werden. Diese Initiative eröffnet Tiroler Bildungseinrichtungen und Partner:innen die Möglichkeit, innovative digitale Lösungen und MINT-Angebote zu realisieren und so zukunftsweisende Impulse für eine nachhaltige Bildung in der Region zu setzen.