Förderung von effizienten Wärmenetzen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützt Investitionen in die Modernisierung und den Neubau intelligenter, effizienter und CO₂-armer Wärmenetze in Quartieren und im ländlichen Raum. Einreichungen jederzeit möglich bis Laufzeitende 2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen, die Steigerung ihrer Effizienz sowie den Neubau intelligenter, energieeffizienter und CO₂-armer Wärmenetze. Gefördert werden auch technische Anlagen zur integrierten Nutzung regenerativer Wärmequellen und der Anschluss neuer Wärmeabnehmer.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in die Modernisierung von Wärmeleitungen
- Neubau von Wärmenetzen in Quartieren und ländlichen Räumen
- Erneuerung technischer Anlagen für effiziente Netze
- Anschluss neuer Wärmeabnehmer
- Anlagen zur Wärmeerzeugung aus regenerativen Energien
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung einer Vorhabenskizze vor Antragstellung
- Mindestförderfähige Kosten von 400.000 €
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Registrierung im elektronischen Kundenportal der WIBank
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenskizze
- Vorhabenbeschreibung als Anlage zum digitalen Antrag
- Digital ausfüllbarer Antrag im WIBank-Kundenportal
Beschreibung
Das Programm zur Förderung von effizienten Wärmenetzen unterstützt Investitionen in die Modernisierung bestehender Wärmeleitungsinfrastrukturen sowie den Neubau intelligenter, energieeffizienter und CO₂-armer Wärmenetze in Quartieren und ländlichen Regionen Hessens. Ziel ist die Steigerung der Effizienz von Wärmeleitungen, die Integration regenerativer Wärmequellen und der Anschluss neuer Wärmeabnehmer. Gefördert werden neben Investitionen in Leitungsnetze auch technische Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Vorhaben ab einer Mindestgröße von 400.000 € unterstützt. Laufende Einreichungen sind bis zum 31. Dezember 2027 möglich, eine frühzeitige Registrierung im elektronischen Kundenportal der WIBank und die Einreichung einer Vorhabenskizze vor Antragstellung sind Voraussetzung für die Förderung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften mit Sitz in Hessen. Die Antragstellung erfolgt digital im Kundenportal der WIBank nach Beratung und positiver Bewertung der Vorhabenskizze durch die HA Hessen Agentur GmbH. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Vorhabenskizze, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung als Anlage zum digitalen Antrag sowie das ausgefüllte Antragsformular. Die Hessische Innovationsförderung bietet fachtechnische Betreuung, bespricht Projektideen in einem Beratungsgremium und begleitet den gesamten Förderprozess bis zur Bewilligung. Durch die Bündelung von Expertise und finanziellen Mitteln soll die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beschleunigt und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden.
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