Zuschuss

Förderung von Einrichtungen der Journalistenausbildung

Förderung der OÖ Journalistenakademie als Aus- und Weiterbildungseinrichtung für journalistische Berufe in Oberösterreich. Anträge für das laufende Jahr sind bis 1. Dezember möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der OÖ Journalistenakademie als Aus- und Weiterbildungseinrichtung für journalistische Berufe im Bundesland Oberösterreich.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Oberösterreich
  • Hauptaufgabe in der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung journalistischer Mitarbeiter/innen von OÖ Medienunternehmen
  • keine Gewinnorientierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen
  2. detaillierter Tätigkeitsnachweis
  3. Vorschau auf das folgende Seminarjahr
  4. Formloses Förderansuchen
  5. Fördererklärung FinD/E-2

Beschreibung

Die Förderung unterstützt die OÖ Journalistenakademie als zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung für journalistische Berufe im Bundesland Oberösterreich. Gemeinnützige Bildungsanbieter können durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ihre Seminarprogramme, Workshops und Praxisphasen weiter ausbauen und so die berufsbegleitende Qualifikation von Journalist:innen in regionalen Medienhäusern stärken. Mit dem nachhaltigen Förderansatz soll die Medienlandschaft in Oberösterreich durch fundierte Fortbildungsangebote bereichert und der hohe Qualitätsanspruch im Journalismus gesichert werden.

Förderberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Oberösterreich, deren Hauptaufgabe in der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden oö. Medienunternehmen liegt und die keine Gewinnorientierung verfolgen. Ein formloses Ansuchen ist bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres einzureichen. Dem Antrag sind ein detaillierter Tätigkeitsnachweis, eine Vorschau auf das kommende Seminarjahr sowie eine formlose Förderanfrage inklusive Fördererklärung FinD/E-2 beizulegen. Die Prüfung erfolgt durch die Abteilung Kommunikation und Medien im Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit können Akademien ihre Programme langfristig planen und Journalist:innen in Oberösterreich bestmöglich auf die Herausforderungen der Medienwelt vorbereiten.

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