Förderung von Einrichtungen des Tierschutzes
Das Land Vorarlberg fördert Einrichtungen des Tierschutzes in Vorarlberg mit Zuschüssen für Umbauten, Tierunterbringung, medizinische Versorgung und Bildungsmaßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen im tierschutzrechtlich genehmigten Tierheim des Vorarlberger Tierschutzverbandes in Dornbirn, zur Unterbringung und medizinischen Versorgung von Abgabetieren sowie sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und zur Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Tierschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten (Umbauten/Sanierungen)
- Unterbringung und medizinische Versorgung von Abgabetieren
- Futter
- Personalkosten
- Tierärztliche Versorgung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Öffentliche Abgaben und Gebühren
- Umsatzsteuer (wenn als Vorsteuer abziehbar)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Tätigkeitsbereich in Vorarlberg
- Gemeinnützig oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet
- Zuverlässigkeit (keine Verurteilung nach Tierschutzgesetz oder §222 StGB)
- Keine landwirtschaftlichen Betriebe für Maßnahmen nach §3 Abs.3
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Angebote/Rechnungen
- Statuten oder Gesellschaftsvertrag
- Voranschlag/Rechnungsabschluss
- Planunterlagen oder Baubeschreibung (bei Bauvorhaben)
- Nachweis fachlicher Eignung (ab 5.000 €)
- Einreichformular Tierschutz-Förderungen
Beschreibung
In Vorarlberg werden gemeinnützige Organisationen, Vereine und Interessenverbände mit Sitz und in maßgeblichem Tätigkeitsbereich im Bundesland durch Zuschüsse im Bereich des Tierschutzes gefördert. Dabei stehen insbesondere Umbauten und Sanierungen im tierschutzrechtlich genehmigten Tierheim des Vorarlberger Tierschutzverbandes in Dornbirn im Fokus. Auch die Unterbringung, medizinische Versorgung und Versorgung mit Futter für Abgabetiere kann unterstützt werden. Ergänzend werden Maßnahmen zum Tierwohl sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsprojekte gefördert, die das Verständnis für artgerechte Tierhaltung stärken und das Bewusstsein für klimafreundliche und energieeffiziente Lösungen im Tierheimkontext fördern. Dank einer dauerhaften Einreichmöglichkeit ohne fixe Fristen können Antragsteller:innen flexibel agieren, um dringend benötigte Vorhaben umzusetzen.
Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Träger ohne Gewinnerzielungsabsicht, die Zuverlässigkeit nach dem Tierschutzgesetz nachweisen und keine landwirtschaftlichen Betriebe für entsprechende Maßnahmen betreiben. Die Förderquote reicht je nach Kategorie von 33 % bis zu 100 %; Investitionsmaßnahmen werden bis zu 50 % (max. € 15.000) bezuschusst, für den Unterbringungs- und Versorgungsaufwand bis zu 40 % (max. € 70.000), für weitere Tierwohlprojekte bis zu 100 % der ersten € 3.000 und anschließend mit bis zu 33 %. Abgedeckt sind unter anderem Tierarztkosten, Personalkosten, Fahrt- und Sachaufwand sowie Personal- und Mietkosten im Rahmen von Bildungsprojekten. Die Antragstellung erfolgt mittels schriftlichem Ansuchen, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Angebots- und Rechnungsnachweisen, Statuten, Kostenanschlägen sowie Nachweisen fachlicher Eignung ab € 5.000 Förderhöhe.
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