Zuschuss

Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft

Förderung von Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Vorarlberg mit Zuschüssen für Gebäude, technische Einrichtungen, Maschinen und Zinsenzuschüssen zu Agrarkrediten. Anträge sind vor Beginn der Investitionen jederzeit möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Unternehmensgröße: Kleinunternehmen
Fördersumme: Bis zu € 150 000 pro betrieblicher Arbeitskraft bzw. € 300 000 pro Betrieb (auf 7 Jahre)
Förderquote: 20% - 50%
Projektdauer: 84 Monate

Förderziel

Ziel der Investitionsförderung ist die Verbesserung der Lebens-, Arbeits-, Tierwohl-, Produktions- und Hygienebedingungen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Vorarlberg durch die Förderung baulicher und technischer Investitionen, den Erwerb von Maschinen und Anlagen sowie Biomasseheizungen und Düngersammelanlagen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionen an Wirtschaftsgebäuden
  • Technische Einrichtungen
  • Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Investitionen im Obst- und Gartenbau
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzinvestitionen
  • Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen
  • Investitionen vor Antragstellung
  • Leasingraten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn der Investitionen stellen
  • Mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 0,3 betriebliche Arbeitskräfte
  • Ausreichende berufliche Qualifikation
  • Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mittels Betriebsplan nachweisen
  • Außerlandwirtschaftliche Einkommensgrenzen einhalten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Betriebskonzept
  4. Pläne mit Baubewilligung
  5. Außerlandwirtschaftliche Einkommensnachweise
  6. Qualifikationsnachweise
  7. Zahlungsnachweise
  8. Bio-Kontrollstellenbestätigung (für Biozuschlag)

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit des Betriebs
  • Innovationsgehalt der Investition
  • Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte
  • Verbesserung von Tierwohl und Hygiene
  • Relevanz für regionale Landwirtschaft

Beschreibung

Die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft in Vorarlberg richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Genossenschaften, die eigenständig einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Lebens-, Arbeits-, Tierwohl-, Produktions- und Hygienebedingungen. Gefördert werden bauliche Investitionen an Wirtschaftsgebäuden und Almgebäuden, technische Einrichtungen, Biomasseheizungen, Düngersammelanlagen sowie der Erwerb neuer Maschinen und technischer Anlagen für Innen- und Außenwirtschaft. Der Zuschuss deckt je nach Investitionsart 20 % bis 50 % der anrechenbaren Kosten ab. Als „top-up“ können darüber hinaus Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten gewährt werden. Die maximale Förderobergrenze beträgt € 150 000 pro betrieblicher Arbeitskraft bzw. € 300 000 pro Betrieb über einen Förderzeitraum von sieben Jahren. Anträge sind vor Beginn der Investition jederzeit möglich.

Gefördert werden Investitionen ab Mindestvolumen von € 5 000 für Spezialmaßnahmen und ab € 15 000 für übrige Projekte. Ausgeschlossen sind Ersatzinvestitionen, Gebrauchtfahrzeuge, Leasingraten und Ausgaben vor Antragstellung. Voraussetzungen sind mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder 0,3 betriebliche Arbeitskräfte, ausreichende berufliche Qualifikation, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierbarkeitsnachweis mittels Betriebsplan sowie Einhaltung außerlandwirtschaftlicher Einkommensgrenzen. Zur Antragstellung sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Betriebskonzept, Baupläne mit Bewilligung, Einkommens- und Qualifikationsnachweise, Zahlungsbelege sowie – bei Biozuschlag – Bestätigung der Bio-Kontrollstelle vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum, Förderstellen in den Bezirken. Kontinuierliche Fördermöglichkeiten ermöglichen eine rasche Realisierung betrieblicher Modernisierungs- und Innovationsvorhaben.

Antrag starten →