Zuschuss

Förderung von Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten im Bereich der Wissenschaft

Die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) fördert in Wien Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten im Bereich der Wissenschaft. Anträge können laufend gestellt werden.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Förderung von Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung und von Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung in den Bereichen Wissenschaft. Gefördert werden Institutionen, Forschungsprojekte, Symposien, Tagungen, Vorträge und Veranstaltungsreihen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien (Einzelförderung bis maximal 10.000 €)

Beschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) unterstützt kontinuierlich wissenschaftliche Einzelvorhaben und Jahrestätigkeiten in der Bundeshauptstadt. Diese Förderinitiative richtet sich an Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Institutionen, Symposien, Tagungen, Vorträge sowie Veranstaltungsreihen, die in Wien realisiert werden. Die Einzelförderung deckt Projekte unterschiedlicher Größenordnungen ab, während die Gesamtförderung Jahresaktivitäten finanziell begleitet. Anträge können jederzeit und ohne Fristbeschränkung eingereicht werden, sodass eine flexible Projektplanung ermöglicht wird. Ziel der Förderung ist es, den wissenschaftlichen Austausch zu beflügeln und innovative Forschungsvorhaben nachhaltig zu stärken.

Antragsberechtigt sind juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit Sitz in Wien sowie natürliche Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wien. Für natürliche Personen ist eine Förderung im Rahmen der Einzelförderung bis maximal 10.000 Euro vorgesehen. Die Förderart erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, wodurch Projektträger:innen Planungssicherheit gewinnen. Besondere Bedeutung wird auf Vielfalt, Inklusion und faire Arbeitsbedingungen gelegt. Die jährlichen Voraussetzungen und Richtlinien basieren auf den Beschlüssen des Gemeinderatsausschusses für Kultur und Wissenschaft (GZ 604142-2023 bzw. GKU 624608-2023). Interessierte Institutionen und Einzelpersonen können detaillierte Bestimmungen in den Richtlinien zur Wissenschaftsförderung der MA 7 einsehen und ihren Antrag unverzüglich einreichen.

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