Förderung von Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen
Förderung steirischer Gemeinden bei Investitionen in niveaugleiche Eisenbahnübergänge auf Gemeindestraßen durch Kostenbeiträge. Anträge bis 31.12.2034 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Erhöhung der Sicherheit an niveaugleichen öffentlichen Eisenbahnübergängen auf Gemeindestraßen durch die Förderung technischer Kreuzungsschutzanlagen (Lichtzeichen- und Schrankenanlagen) sowie projektbezogener Ersatz- und Begleitmaßnahmen bei Auflassung solcher Eisenbahnkreuzungen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen gemäß eisenbahnrechtlichem Bescheid
- Kosten für technische Sicherung (Lichtzeichen- und Schrankenanlagen)
- Kostenanteil der Gemeinde an Ersatz- und Begleitmaßnahmen bei Auflassung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Inbetriebhaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investition in eine niveaugleiche Eisenbahnkreuzung auf einer Gemeindestraße
- Vorliegen eines eisenbahnrechtlichen Anordnungsbescheids
- Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde gemäß Richtlinie
- Einreichung des Antrags bis 31.12.2034
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Eisenbahnrechtlicher Anordnungsbescheid
- Kostentragungsbescheid oder Vereinbarung über Kostentragung
- Gemeinderatsbeschluss
- Abrechnungsunterlagen gemäß Anlage 1
- Zahlungsnachweise
- Schriftliche Erklärung über fehlende Rechtsmittelverfahren
- Angabe zur Beantragung von Bedarfszuweisungsmitteln
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Einlangens vollständiger Anträge
Beschreibung
Die Förderung von Eisenbahnkreuzungen auf Gemeindestraßen in der Steiermark richtet sich an öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie Gemeinden und Gemeindeverbände, die in schienengleiche Übergänge im Verlauf von Gemeindestraßen investieren. Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch technische Kreuzungsschutzanlagen – etwa Lichtzeichen- und Schrankenanlagen – sowie projektbezogene Ersatz- und Begleitmaßnahmen bei der Auflassung bestehender Übergänge. Bis zum 31. Dezember 2034 können Anträge eingereicht werden; eine Förderquote von 50 % des anrechenbaren Kostenanteils der Gemeinde unterstützt sowohl Neubau- als auch Anpassungsmaßnahmen, sofern ein eisenbahnrechtlicher Anordnungsbescheid vorliegt und der Eigenfinanzierungsanteil gemäß Richtlinie erbracht wird. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen investive Maßnahmen auf Basis behördlicher Bescheide, technische Sicherungstechnik und begleitende Bauleistungen, während laufende Instandhaltungs- und Betriebskosten ausgenommen sind. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingangsreihenfolge vollständiger Anträge, wobei jährlich rund 1,53 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, der eisenbahnrechtliche Bescheid, Kostentragungsnachweise sowie ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Bei Auflassungen sind zudem Nachweise zu Ersatz- und Begleitmaßnahmen beizulegen. Eine schriftliche Erklärung über fehlende Rechtsmittelverfahren und Angaben zu Bedarfszuweisungsmitteln runden die Unterlagen ab. Die Abteilung 7 „Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau“ im Amt der Steiermärkischen Landesregierung prüft die Anträge und erteilt nach Abschluss der formellen Prüfung Förderungszusagen. Dieses Programm bietet steirischen Gemeinden eine planbare, langfristig verfügbare Finanzierungsquelle, um die Sicherheit an Bahnübergängen nachhaltig zu steigern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.