Förderung von Eltern-Kind-Zentren
Förderung von privaten, gemeinnützigen Eltern-Kind-Zentren in Tirol zur Stärkung der Elternkompetenz und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist, Eltern in ihrer Elternrolle und Elternkompetenz durch ein niederschwelliges Angebot zum elterlichen Erfahrungsaustausch und Bildungsangebote mit gesundheitsbezogenen und pädagogischen Schwerpunkten zu unterstützen und zu stärken sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen zu erhöhen. Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung privater, gemeinnütziger, partei- und konfessionsunabhängiger Eltern-Kind-Zentren.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger eines privaten, gemeinnützigen, partei- und konfessionsunabhängigen Eltern-Kind-Zentrums
- Räumliche Voraussetzungen: öffentlich zugängliche, kindgerechte Räume mit Kochgelegenheit, Sanitäranlagen und erwachsenengerechter Möblierung
- Fachliche Voraussetzungen: eingesetztes Personal mit erforderlicher fachlicher Qualifikation und laufender Fortbildung
- Inhaltliche Angebote: mind. 20 Stunden Öffnungszeiten pro Woche an mindestens 36 Wochen im Jahr; wöchentlicher offener Treffpunkt (mind. 50 Minuten); jährlich je zwei Kurse zu Geburtsthemen und pädagogischen Themen (jeweils mindestens 5 Einheiten à 50 Minuten); regelmäßige Eltern-Kind-Gruppen (mind. 1/Woche à 50 Minuten an 36 Wochen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept der Einrichtung
- detaillierte Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des zu fördernden Gegenstandes
- Kostenkalkulation inklusive Finanzierungsplan des Fördernehmers bzw. der Fördernehmerin für das Gesamtjahr
- Bekanntgabe bereits beantragter, zugesagter oder gewährter Förderungen
- bei erstmaligem Ansuchen: Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug oder Vereinsstatuten
- Bestätigung des Trägers, dass die erforderlichen räumlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Beschreibung
Im Bundesland Tirol unterstützt ein öffentlich ausgeschriebener Zuschuss private, gemeinnützige, partei- und konfessionsunabhängige Eltern-Kind-Zentren mit dem Ziel, Elternkompetenz zu fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die Maßnahme richtet sich an Träger:innen wie Vereine, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen, die niedrigschwellige Angebote zum elterlichen Erfahrungsaustausch, Gesundheits- und pädagogische Bildungsprogramme sowie regelmäßige Eltern-Kind-Gruppen bereitstellen. Geforderte Mindeststandards umfassen mind. 20 Öffnungsstunden pro Woche an mindestens 36 Wochen im Jahr, wöchentliche Treffpunkte, zwei Geburts- und zwei pädagogische Kurse pro Jahr mit jeweils fünf Einheiten sowie qualifiziertes Personal mit laufender Fortbildung. Darüber hinaus sind kindgerechte, öffentlich zugängliche Räumlichkeiten mit Kochgelegenheit und Sanitäranlagen sowie eine erwachsenengerechte Möblierung Voraussetzung für die Bewilligung.
Förderanträge können im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2027 vor Beginn des geplanten Förderzeitraums elektronisch eingereicht werden. Die Einreichung erfordert unter anderem ein detailliertes Konzept der Einrichtung, eine Kosten- und Finanzierungsplanung für das Förderprojekt und das Gesamtjahr, eine Aufstellung bereits beantragter oder zugesagter Fördermittel sowie bei erstmaligem Ansuchen einen Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug. Zusätzlich ist eine schriftliche Bestätigung des Trägers notwendig, dass alle räumlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch diese zielgerichtete Unterstützung wird die soziale Begleitung von Eltern – insbesondere von Alleinerziehenden – nachhaltig gestärkt und die familienfreundliche Infrastruktur in Tirol weiter ausgebaut.
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