Zuschuss

Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Förderung von Eltern-Kind-Zentren im Burgenland zur Ermöglichung sozialer Kontakte und Gruppenangebote für Eltern und Kinder. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: 2.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung stationärer Einrichtungen, damit soziale Kontakte der Eltern untereinander und der Kinder mit Gleichaltrigen in Gruppen ermöglicht werden. Als familienpolitische Maßnahme trägt die Förderung zur Entwicklung der nachwachsenden Generationen und zur Bewältigung der Herausforderungen im Spannungsfeld von Beruf und Familie bei.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Zweck
  • Sitz im Burgenland
  • Verfügt über entsprechende Räumlichkeiten
  • Mindestens eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner
  • Ganzjahresprogramm für die Zielgruppe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auszug aus dem Zentralen Vereinsregister
  2. Baubewilligungsbescheid
  3. Namhaftmachung der hauptverantwortlichen Ansprechperson
  4. Glaubhaftmachung des Bedarfes
  5. Ganzjahresprogramm

Beschreibung

Die Förderung unterstützt gemeinnützige Organisationen bei der Etablierung und dem Betrieb von Eltern-Kind-Zentren im Burgenland. Ziel ist es, Eltern– und Alleinerziehende– ebenso wie sonstige Bezugspersonen von Kindern– durch ein kontinuierliches Jahresprogramm in Begegnungsräume einzubinden und dabei den Austausch untereinander sowie das Spielen und Lernen in altersgerechten Gruppenangeboten zu ermöglichen. Als familienpolitische Maßnahme trägt der Zuschuss zur Stärkung sozialer Infrastruktur bei und erleichtert den Spagat zwischen Beruf und Familie. Teilnehmende profitieren von offenen Treffpunkten, Workshops, Kursen und Informationsveranstaltungen, in denen Fachkräfte mit einschlägiger Qualifikation Impulse für Erziehungsfragen, Freizeitgestaltung und Gesundheitsförderung geben.

Zur Antragstellung berechtigte Träger:innen müssen einem gemeinnützigen Zweck dienen, einen Sitz im Burgenland nachweisen und über öffentlich zugängliche, barrierefreie Räumlichkeiten verfügen. Zudem ist mindestens eine hauptverantwortliche Ansprechpartner:in vor Ort erforderlich. Ein Ganzjahresprogramm mit mindestens 120 Stunden Offnungszeiten, inkl. Gruppen- und Bildungsangeboten, bildet die Grundlage für die Förderzusage. Die Jahressumme der Förderung beträgt 2.000 € und wird nach Vorlage aller notwendigen Nachweise ausgezahlt. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem ein Auszug aus dem Zentralen Vereinsregister, der Baubewilligungsbescheid, die Namhaftmachung der Ansprechpartner:in, das Ganzjahresprogramm sowie eine Glaubhaftmachung des Bedarfs. Anträge können jederzeit beim Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9 eingereicht werden. Eine schriftliche Eingangsbestätigung und die Förderungsvoraussetzungen gelten fortlaufend, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

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