Förderung von Elternbildung
Land Kärnten fördert seit 2019 gemeinnützige Elternbildungsträger mit Landesmitteln. Gefördert werden qualitative Veranstaltungsreihen, Workshops und Projekte zu verschiedenen Lebensphasen von Eltern. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung qualitativer Elternbildungsangebote von gemeinnützigen Einrichtungen, um Eltern und Familien in unterschiedlichen Lebensphasen durch Informationsangebote, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anbieter müssen gemeinnützige Einrichtungen sein
- Angebote müssen Veranstaltungsreihen (Tage, Abende, Wochenenden, Blockveranstaltungen), Workshops, Projekte und Aktivitäten mit Information, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch umfassen
- Veranstaltungen müssen von qualifizierten ReferentInnen durchgeführt werden
- Fokus auf mindestens eine der Lebensphasen: Schwangerschaft/Geburt, Kinder 0-3, 3-6, 6-10, über 10 Jahre oder Pubertät
- Themenbereiche: Entwicklung des Kindes; Erziehungsziele und -stile; Beziehung, Kommunikation und Partnerschaftlichkeit; Umgang mit Konflikten; Gesundheit und Sexualität; rechtliche und ökonomische Fragen; Serviceangebote
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Subventionsantrag
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Seit 2019 stellt das Land Kärnten Landesmittel zur Verfügung, um gemeinnützige Elternbildungsträger:innen gezielt zu unterstützen. Ziel ist es, Eltern und Familien in verschiedenen Lebensphasen – von Schwangerschaft und Geburt über Kinder im Alter von 0–3, 3–6, 6–10 bis hin zur Pubertät – durch informative Veranstaltungsreihen, Workshops und Projekte zu fördern. Dabei stehen Information, Selbstreflexion und Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt, um Erziehungsstile, Kommunikation, Konfliktbewältigung, Gesundheit und weitere relevante Themen ganzheitlich zu beleuchten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und kann fortlaufend beantragt werden; Anträge sind bis zum 30. April des jeweiligen Jahres einzureichen.
Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen, die ihre Angebote durch qualifizierte Referent:innen gestalten. Die geplanten Maßnahmen müssen als Veranstaltungsreihen (Tage, Abende, Wochenenden oder Blockveranstaltungen), Workshops oder Projekte angelegt sein und mindestens eine festgelegte Lebensphase abdecken. Inhalte sollten zentrale Themenbereiche wie Entwicklung des Kindes, rechtliche und ökonomische Fragen sowie Serviceangebote umfassen; eine Erweiterung um medienpädagogische oder familienstrukturelle Aspekte ist möglich. Für die Antragstellung sind ein Subventionsantrag sowie ein detaillierter Finanzierungsplan vorzulegen. Durch die enge Abstimmung mit der Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration des Amtes der Kärntner Landesregierung wird eine nachhaltige und wirkungsvolle Elternbildungsarbeit gewährleistet.