Förderung von energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen
Förderung von Bau, Erweiterung oder Modernisierung energieeffizienter Nahwärme- und Nahkältenetze in Nordrhein-Westfalen. Anteilfinanzierung bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. Förderung 100.000 €. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbau, Erweiterung und Modernisierung energieeffizienter Nahwärme- und Nahkältenetze, deren bereitgestellte Wärme bzw. Kälte aus mindestens 50 % erneuerbaren Energien, 50 % Abwärme, 75 % KWK-Anlagen oder einer Kombination dieser Herkunft stammt. Ziel ist die CO₂-Reduktion und Versorgung Dritter mit klimafreundlicher Wärme und Kälte.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Baukosten für Netzausbau und Modernisierung
- Verteilernetzkomponenten
- Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung im Netz
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erzeugungsanlagen für Wärme und Kälte (ohne Verteilernetz)
- Vorhaben außerhalb Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben innerhalb Nordrhein-Westfalen
- Online-Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Technische Dokumentation der Netzparameter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge/Angebote
- Nachweis technischer Eigenschaften (CO₂-Emissionen, Primärenergiefaktor)
- Richtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
Bewertungskriterien
- Anteil erneuerbarer Energien/Abwärme/KWK im Netz
- CO₂-Emissionen und Primärenergiefaktor
- Vollständigkeit und Qualität der Projektbeschreibung
Beschreibung
Die Förderung von energieeffizienten Nahwärme- und Nahkältenetzen in Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Körperschaften. Gefördert werden der Bau, die Erweiterung oder die Modernisierung von Verteilernetzen, die ihre Wärme bzw. Kälte zu mindestens 50 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehungsweise zu 75 % aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beziehen. Auch Kombinationen dieser Quellen sind zulässig. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung gewährt und deckt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, maximal 100 000 €. Nicht berücksichtigungsfähig sind Erzeugungsanlagen außerhalb des Verteilernetzes oder Vorhaben außerhalb Nordrhein-Westfalens. Über Online-Antragsformular und technische Dokumentation müssen Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge, Nachweis der CO₂-Emissionen und des Primärenergiefaktors sowie die Richtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Auswahl anhand des Anteils erneuerbarer Quellen, der CO₂-Reduktion und Vollständigkeit der Unterlagen. Anträge sind bis zum 30. Juni 2027 möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind.
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Land NRW die dezentrale, klimaschützende Wärme- und Kälteversorgung Dritter und verbessert die Energieeffizienz auf Quartiersebene. Die Maßnahme leistet einen unmittelbaren Beitrag zur CO₂-Minderung und ermöglicht kommunalen und privaten Netzbetreiber:innen, Dritte mit klimafreundlicher Wärme bzw. Kälte zu versorgen. Im Rahmen des Verfahrens sorgen transparente Veröffentlichungen von Netzparametern im Energieatlas.NRW für Nachvollziehbarkeit. Nach positiver Bewilligung darf erst beauftragt werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Nach Abschluss und Verwendungsnachweis wird die Zuwendung ausgezahlt. Interessent:innen erfahren über das Servicecenter NRW direkt telefonisch von Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr, mehr zum Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen.
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