Zuschuss

Förderung von energiepolitischen Projekten, Veranstaltungen und Organisationen

Laufende Förderung von energiepolitischen Projekten, Veranstaltungen und Organisationen in Vorarlberg zur Umsetzung der Strategie Energieautonomie+ 2030. Antragstellungen ab 01.01.2024 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Organisationen, die einen Beitrag zur Umsetzung der Landesstrategie Energieautonomie+ 2030 leisten und damit die nachhaltige Energieversorgung und Unabhängigkeit von Energieimporten in Vorarlberg stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vor Projektumsetzung ist ein Förderantrag zu stellen
  • Vorhaben muss den Zielsetzungen der Strategie Energieautonomie+ 2030 entsprechen

Beschreibung

Das Land Vorarlberg fördert Unternehmen, Interessenverbände, konfessionelle Einrichtungen sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen bei der Konzeption und Durchführung energiepolitischer Projekte und Veranstaltungen. Ziel ist die Umsetzung der Strategie Energieautonomie+ 2030, die eine langfristige und unabhängige Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und hoher Energieeffizienz in Vorarlberg zum Ziel hat. Als direkte Zuschüsse stehen fortlaufend Mittel für Vorhaben in den Schwerpunktbereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Klimaschutz zur Verfügung. Interessierte Antragswerber:innen können ab dem 01.01.2024 laufend Förderanträge einreichen, wobei die Höhe der Unterstützung entsprechend der im Landesvoranschlag bereitgestellten Budgets variieren kann. Das Programm zeichnet sich durch eine breite Offenheit gegenüber innovativen Ideen und unterschiedlichen Projektgrößen aus.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Einreichung eines förmlichen Antrags vor Beginn der Projektumsetzung, in dem die Zielsetzungen der Strategie Energieautonomie+ 2030 eindeutig nachvollziehbar dargestellt werden. Förderfähig sind insbesondere Initiativen, die durch technische Innovationen, Bildungsangebote, Informationskampagnen oder Netzwerkbildung einen messbaren Beitrag zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Stärkung erneuerbarer Energiegemeinschaften leisten. Die Auswahl erfolgt transparent nach den festgelegten Förderkriterien und den vorhandenen Haushaltsmitteln des Landes. Dank der unbefristeten Fristgestaltung lassen sich Projekte flexibel planen und umsetzen. Auf diese Weise unterstützt die Maßnahme zukunftsorientierte Akteur:innen bei der Realisierung nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und trägt maßgeblich zur regionalen Energiewende bei.

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