Zuschuss

Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern

Nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse für gewerbliche Unternehmen in Tirol zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energieträger. Antragsfrist 01.03.2024–31.12.2027.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen
Förderquote: 30%

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben, durch die gewerbliche Unternehmen in Tirol Energie einsparen oder erneuerbare Energieträger nutzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Solaranlagen
  • Investitionskosten für thermische Gebäudesanierung
  • Investitionskosten für Wärmepumpen
  • Ausgaben für Energiesparmaßnahmen in Betrieben
  • Investitionskosten für Stromerzeugung in Insellagen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Standort in Tirol
  • Zugehörigkeit zur gewerblichen Wirtschaft oder Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinie
  2. Antragsformular

Beschreibung

Die Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern unterstützt gewerbliche Unternehmen mit Standort in Tirol dabei, Energie einzusparen und regenerativ zu wirtschaften. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Solaranlagen, thermische Gebäudesanierung, Wärmepumpen, betriebliche Energiesparmaßnahmen (z. B. Wärmerückgewinnung, Heizungs- und Beleuchtungsoptimierung) sowie Stromerzeugung in Insellagen (Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Windkraft). Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft angehören oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind. Das Programm ergänzt bestehende Bundesförderungen, inklusive EU-Förderungen, und zielt auf eine spürbare Reduktion des Energieverbrauchs und die Stärkung nachhaltiger Energienutzung ab.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Abgedeckt sind Ausgaben für Anschaffung, Installation und Optimierung der genannten Technologien. Die Antragstellung erfolgt zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2027 über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), wobei mit Einreichung des Antragsformulars zugleich das Landesansuchen gestellt wird. Notwendige Unterlagen umfassen die gültige Richtlinie sowie das ausgefüllte Antragsformular; die abschließende Prüfung und Auszahlung liegen bei der Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes Tirol. Unternehmen, die in Tirol aktiv sind, können so kosteneffizient in klimaschonende Investitionen investieren und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

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